Neues zum Aligntest ("Test der Visiereinrichtung") bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[DAR]] 2009 p. 427 | [[DAR]] 2009 p. 427 (#7) pp. 431 | ||
==Zitat== | ==Zitat== | ||
[[Winninghoff, M.]] Neues zum Aligntest ("Test der Visiereinrichtung") bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P. DAR 07/2009 pp. 427 – 431. | [[Winninghoff, M.]]: Neues zum Aligntest ("Test der Visiereinrichtung") bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P. Deutsches Autorecht ([[DAR]]), ADAC Verlag GmbH München, Heft 07/2009 pp. 427 – 431. | ||
==Inhaltsangabe== | ==Inhaltsangabe== |
Version vom 8. November 2009, 23:08 Uhr
DAR 2009 p. 427 (#7) pp. 431
Zitat
Winninghoff, M.: Neues zum Aligntest ("Test der Visiereinrichtung") bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P. Deutsches Autorecht (DAR), ADAC Verlag GmbH München, Heft 07/2009 pp. 427 – 431.
Inhaltsangabe
Bei manchen Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten sollen vor jedem Messeinsatz die Visiereinrichtungen geprüft werden. Aber sind die vorgeschriebenen Tests wirklich praktikabel?
Eine Zusammenfassung mit Videos findet man hier: http://www.unfallanalyse.de/unfallforschung/visiertest.html
Kommentar
Dem Artikel liegt die 5. Auflage der Gebrauchsanweisung des Herstellers für das Riegl FG21-P aus 12/2008 zu Grunde. In älteren Gebrauchsanweisungen war der Visiertest noch konkreter gefordert, ab der Gebrauchsanweisung 12/2008 bzw. seit den Messungen ab 05/2009 kann der Visiertest mit dem FG21-P an geeigneten Objekten nun in einem Entfernungsbereich von 30 – 1.000 m durchgeführt werden. Hierdurch wird man wohl noch größeres Augenmerk auf die Einhaltung der Gebrauchsanweisung und die Protokollierung richten müssen.
Es gab dazu auch Schreiben der Innenministerien der Bundesländer an die Polizeien. In Bayern ist dieses Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren datiert mit dem 08.05.2009. "Nett" an diesem Schreiben ist besonders der Schluß: hier werden die Polizeidienststellen nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gebrauchsanweisungen nicht an andere Personen wie Rechtsanwälte oder Sachverständige herausgegeben werden dürfen. Dies bedeutet, dass Sachverständige im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens künftig entsprechende Bedienungsanleitungen beim Hersteller kaufen müssen – so sie denn der Hersteller an den Sachverständigen überhaupt verkauft. Andernfalls könnten entsprechende Gutachten in der Verkehrsmesstechnik nicht mehr von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, da elementare Grundlagen dann für die Begutachtung fehlten. Die Kosten für käuflich vom Gutachter erworbene Unterlagen werden sicher vom Sachverständigen weiterverrechnet, so dass sich hieraus in der Praxis höhere Gutachtenkosten ergeben werden.
Eine ähnliche, aber noch deutlich kostspieligere Problematik tut sich bspw. mit der Digitaliserung und Verschlüsselung von Fotos auf, die im Rahmen von amtlichen Messungen gefertigt wurden: wenn diese Bilder nur noch mit diversen Software-Programmen und Viewern durch unabhängige Sachverständige überprüft werden können, sind die beauftragten Gutachter gezwungen, entsprechende Anschaffungen zu tätigen. Ärgerlich ist dabei auch, dass die einzelnen Hersteller "unterschiedliche Süppchen kochen" und damit unterschiedliche Hilfsmittel durch Sachverständige angeschafft werden müssen. Die Kosten werden wohl ebenfalls mit dem Gutachten weiterverrechnet.
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
zu Laser:
- 1995 #3 Laser-Geschwindigkeits-Meßgeräte, ein Vergleich von LTI 20.20 TS/KM, LAVEG und LR 90-235/p
- 1995 #10 Leica-XV2 Geschwindigkeitsmeßanlage, Funktionsweise, technische Details, mögliche Fehlerquellen
- 1996 #5 Qualität der Meßwertanzeige bei Laser-Handmeßgeräten
- 1997 #10 Laser-Geschwindigkeitsmessung – Untersuchungen zu Laserpistole Riegl LR 90
- 1998 #4 Trennschärfe der Laserpistole LTI 20.20 bei der Messung nebeneinander fahrender Fahrzeuge im fließenden Verkehr
- 2000 #11 Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen
- 2002 #2 Richtungsfehler bei laser-basierter Geschwindigkeitsmessung
- 2007 #7/8 Laserpistolen im Zwielicht
- 2010 #1 Vitronic PoliScan-Speed - Messprinzip und Fehlerquellen
- 2011 #9 Vitronic PoliScan Speed – Methode zur Überprüfung der Messzuordnung
- 2015 #10 Auffälligkeiten von Vitronic-Poliscan-Redlight-Messungen verdeutlichen die Notwendigkeit von Rohdaten für die nachträgliche Prüfung von Geschwindigkeitsmessungen
Weitere Infos zum Thema
- 2009 Robot SmartCamera.
- 2009 DAR 7/2009 Neues zum Aligntest ("Test der Visiereinrichtung") bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21-P
- 2009 DAR 7/2009 Gutachtliche Stellungnahme zum Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic Poliscan Speed
- 2009 VRR 8/2009 Lasermessgerät Vitronic PoliScan Speed: Über alle Zweifel erhaben? Teil 1
- 2009 VRR 9/2009 Lasermessgerät Vitronic PoliScan Speed: Über alle Zweifel erhaben? Teil 2
- 2011 DAR 1/2011 Aktuelles zur Nichtverwertbarkeit von Messungen mit PoliScanSpeed
- 2011 DAR 2/2011 Knickstrahlreflexion bei Lasermessungen
- 2011 Vitronic 3/2011 Stellungnahme zur Veröffentlichung von Dr. Löhle in DAR 1/2011
- 2011 DAR 12/2011 Auswertekriterien zu PoliScanSpeed
- 2012 SVR 4/2012 PoliScan-Software Speed mit neuer Software betriebssicher?
- Näherungsweise Bestimmung der Fahrzeuggeschwindigkeit aus dem Bild einer CCD-Kamera auf Basis des Smear-Effekts. Ausarbeitung der Firma Vitronic, Version 1.3.1
- 2012 Auswertung der Leuchtspuren in Messfotos
- 2013 DAR #10 Neue offene Fragen bei Vitronic PoliScan Speed
- 2013 DAR #12 Vitronic PoliScan Speed im (Stufen-) Profil