Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen

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2000, pp. 309 – 312 (#11)

Jede Messung ist von Ungenauigkeiten begleitet. Zum Schutz des Verbrauchers sind im Eichrecht die Fehlergrenzen für Messgeräte festgelegt. Erfüllt zum Beispiel ein Laser-Geschwindigkeitsmessgerät alle Prüfanforderungen, wird in der Anlage zum Zulassungsschein ausgesagt, daß das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält, wenn es gemäß den Einsatzbedingungen der Gebrauchsanweisung gehandhabt wird. Im Beitrag wird auf typische Messfehler von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten eingegangen. An Beispielen wird verdeutlicht, daß aus drei verschiedenen Messungen auch drei verschiedene Messergebnisse resultieren. Ferner werden Hinweise gegeben, wie durch die Handhabung der Laserpistole die Fehler minimiert werden beziehungsweise sich in den Toleranzbereichen halten.


Zitat

Baumert, W.: Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 38 (2000), pp. 309 – 312 (#11)

Inhaltsangabe

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