Laserpistolen im Zwielicht: Unterschied zwischen den Versionen

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2007, p. 207 (#7/8) – {{Vieweg|6621}}
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{{Intro|Regelmäßig werden Sachverständige von Gerichten beauftragt, mit Laserpistolen erzielte Geschwindigkeitsmessergebnisse zu überprüfen. Obwohl als Standardmessmethode klassifiziert, werden ihre Ergebnisse oft kontrovers diskutiert. Außer der Messgenauigkeit ist häufig fraglich, ob das Messergebnis dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde. Zur Klärung strittiger Fragen führte das Ingenieurbüro Fürbeth und Kollegen zahlreiche Versuche durch, deren Ergebnisse dargestellt und diskutiert werden.}}<br>
 
==Zitat==  
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[[Fürbeth, V.]]; [[Fürbeth, U.]]: Laserpistolen im Zwielicht. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 207 – 210 #7/8
[[Fürbeth, V.]]; [[Fürbeth, U.]]: Laserpistolen im Zwielicht. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 207 – 210 #7/8

Version vom 23. April 2011, 11:03 Uhr

2007, p. 207 (#7/8) – Download bei Vieweg

Regelmäßig werden Sachverständige von Gerichten beauftragt, mit Laserpistolen erzielte Geschwindigkeitsmessergebnisse zu überprüfen. Obwohl als Standardmessmethode klassifiziert, werden ihre Ergebnisse oft kontrovers diskutiert. Außer der Messgenauigkeit ist häufig fraglich, ob das Messergebnis dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wurde. Zur Klärung strittiger Fragen führte das Ingenieurbüro Fürbeth und Kollegen zahlreiche Versuche durch, deren Ergebnisse dargestellt und diskutiert werden.

Zitat

Fürbeth, V.; Fürbeth, U.: Laserpistolen im Zwielicht. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 207 – 210 #7/8

Inhaltsangabe

Nachdruck des Beitrags von der EVU Tagung 05. – 07.10.2006 Dresden.

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