Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen: Unterschied zwischen den Versionen

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2000, pp. 309 – 312 (#11)
2000, pp. 309 – 312 (#11)


{{Intro|Jede Messung ist von Ungenauigkeiten begleitet. Zum Schutz des Verbrauchers sind im Eichrecht die Fehlergrenzen für Messgeräte festgelegt. Erfüllt zum Beispiel ein Laser-Geschwindigkeitsmessgerät alle Prüfanforderungen, wird in der Anlage zum Zulassungsschein ausgesagt, daß das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält, wenn es gemäss den Einsatzbedingungen der Gebrauchsanweisung gehandhabt wird. Im Beitrag wird auf typische Messfehler von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten eingegangen. An Beispielen wird verdeutlicht, daß aus drei verschiedenen Messungen auch drei verschiedene Messergebnisse resultieren. Ferner werden Hinweise gegeben, wie durch die Handhabung der Laserpistole die Fehler minimiert werden beziehungsweise sich in den Toleranzbereichen halten.}}
{{Intro|Jede Messung ist von Ungenauigkeiten begleitet. Zum Schutz des Verbrauchers sind im Eichrecht die Fehlergrenzen für Messgeräte festgelegt. Erfüllt zum Beispiel ein Laser-Geschwindigkeitsmessgerät alle Prüfanforderungen, wird in der Anlage zum Zulassungsschein ausgesagt, daß das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält, wenn es gemäß den Einsatzbedingungen der Gebrauchsanweisung gehandhabt wird. Im Beitrag wird auf typische Messfehler von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten eingegangen. An Beispielen wird verdeutlicht, daß aus drei verschiedenen Messungen auch drei verschiedene Messergebnisse resultieren. Ferner werden Hinweise gegeben, wie durch die Handhabung der Laserpistole die Fehler minimiert werden beziehungsweise sich in den Toleranzbereichen halten.}}


==Zitat==  
==Zitat==  
[[Baumert, W.]] Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen
[[Baumert, W.]]: Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 38 (2000), pp. 309 – 312 (#11)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2016, 18:30 Uhr

2000, pp. 309 – 312 (#11)

Jede Messung ist von Ungenauigkeiten begleitet. Zum Schutz des Verbrauchers sind im Eichrecht die Fehlergrenzen für Messgeräte festgelegt. Erfüllt zum Beispiel ein Laser-Geschwindigkeitsmessgerät alle Prüfanforderungen, wird in der Anlage zum Zulassungsschein ausgesagt, daß das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen einhält, wenn es gemäß den Einsatzbedingungen der Gebrauchsanweisung gehandhabt wird. Im Beitrag wird auf typische Messfehler von Laser-Geschwindigkeitsmessgeräten eingegangen. An Beispielen wird verdeutlicht, daß aus drei verschiedenen Messungen auch drei verschiedene Messergebnisse resultieren. Ferner werden Hinweise gegeben, wie durch die Handhabung der Laserpistole die Fehler minimiert werden beziehungsweise sich in den Toleranzbereichen halten.


Zitat

Baumert, W.: Echte Messfehler bei Laser-Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 38 (2000), pp. 309 – 312 (#11)

Inhaltsangabe

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