Probleme, Fehler und Besonderheiten bei der EES-Einstufung

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2006, p. 221 (#9) Download bei Vieweg


Zitat

Becke, M.: Probleme, Fehler und Besonderheiten bei der EES-Einstufung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 44 (2006), pp. 221 - 228 (# 9)

Inhaltsangabe

Der Autor verweist auf eine Vielzahl von ungelösten Problemen bei der Einschätzung der EES und liefert einige Bildbeispiele. Dazu zeigen Beispielrechnungen in erster Näherung, dass ein einfacher Vergleich mit ähnlichen EES-Mustern nicht so schnell eingegangen werden darf und sich der Sachverständige zum Aufbau und der Strulktur des/der gegenständlichen Fahrzeuge vor einer Aussage zur EES noch mehr als bisher kundig machen muss. Der Autor gibt Hinweise darauf, dass die Einstufung von EES-Werten noch viele Bereiche gar nicht erschlossen hat und gibt damit den Ausblick auf künfige Untersuchungen.

Für die Annahmen, dass zwischen einem bekannten Crashversuch und dem Fallfahrzeug

  • Massen gleich sind und die
  • Deformationsenergien etwa dem Verhältnis der Überdeckung entsprechen

gilt etwa (!)

[math]\displaystyle{ EES_{Fall} \approx sqrt {\frac {%_{Fall}}{%_{Versuch}} \cdot EES_{Versuch}^2} }[/math]


Ist der EES-Wert eines Fahrzeuges aus einem Vergleichsversuch einschätzbar, der des anderen aber nicht, wird folgende Aufteilung vorgestellt:


[math]\displaystyle{ \frac {EES_1}{EES_2}= \sqrt {\frac{m_2}{m_1} \cdot \frac{s_{D1}}{s_{D2}}} }[/math]

Auf die Frage, ob bspw. die Masse der Zuladung eines Transporters beim EES-Verfahren anzusetzen ist oder nicht, geht der Autor nicht ein. Der asymmetrische Heckaufbau eines Mercedes 124 wird für die Erklärung einer EES-Differenz von 1 km/h bei einer EES = 10 km/h herangezogen (als könnte man im realen Fall die EES auf 1 km/h oder 10% genau einschätzen!). Auch ein 5er BMW (E34), den es einmal mit Stahlquerträger im Frontstoßfänger und einmal mit Alu-Querträger gab, dient als Beispiel für unterschiedliche Schadensausprägung im Bereich von etwa EES = 6 – 7 km/h! Quintessenz des Beitrags: Je passender ein Vergleichsversuch (bei dem in jedem Fall die EES-Masse angegeben werden muss), desto besser ist die Einstufung der EES möglich.

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Bei schleifenden Stossvorgängen verweise ich auf meine Veröffentlichung in "Der Sachverständige" Heft 1 und 2 2009,Verlag C.H.Beck München, Frankfurt a.M.. Dort wird eine mit einem EES-vergleichbare Geschwindigkeitsänderung berechnet. G.W.Friedl

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