Wahrnehmbarkeit von leichten Lkw-Kollisionen: Unterschied zwischen den Versionen

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1998, pp. 344 &ndash; 356 (#12)<br>
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2001, pp. 266 &ndash; 274 (#10)
2001, pp. 266 &ndash; 274 (#10)
{{Intro|Um dem Sachverständigen eine Arbeitsgrundlage für die Beurteilung der Bemerkbarkeit von leichten Lkw-Pkw-Kollisionen zu schaffen, wurden zahlreiche Kollisionsversuche durchgeführt. Die Auswahl der Unfallkonstellationen erfolgte durch Auswertung von realen Vergleichsfällen. Innerhalb der einzelnen Versuchsreihen wurden die Beschleunigungen, die Geschwindigkeiten, die Wankbewegungen und die Deformationstiefen ausgewertet.<br>
Die Auswertung der Versuche hat ergeben, daß eine Kollision mit einer Beschleunigung größer 1,5 - 2,0 m/s<sup>2</sup> für den Lkw-Fahrer sicher wahrnehmbar ist. Erfolgt jedoch vorher eine Sensibilisierung auf das eintretende Ereignis, z.B. visuell, so sinkt die Wahrnehmbarkeitsschwelle auf ca. 1 m/s<sup>2</sup>. Ist bei der Kollision gebremst worden, so kann man davon ausgehen, daß eine Wahrnehmung nur dann möglich ist, wenn die Beschleunigung des Fahrzeuges um den Betrag der Wahrnehmbarkeitsschwelle größer ist, als die durch die Betriebsbremse des Fahrzeuges wirkende Verzögerung.<br>
Entscheidend für die Bemerkbarkeit dürfte jedoch nicht die Beschleunigung, sondern der wirkende Ruck sein. Ab einem Ruck von ca. 6 m/s<sup>3</sup> sind die Kollisionen für den Fahrer wahrnehmbbar. Von einer sicheren Wahrnehmbarkeit für den Normalfahrer kann bei einem Ruck über 14 m/s<sup>3</sup> ausgegangen werden. Bei der Kollision mit einem Kontakt gegen ein gestaltfestes Karosserieteil und insbesondere bei Verhakungen wurde diese Wahrnehmbarkeitsschwelle sicher erreicht.}}


==Zitat==  
==Zitat==  
[[Priester, J.]]; [[Weyde, M.]]; [[Plötz, C.]]: Wahrnehmbarkeit von leichten Lkw-Kollisionen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998) & 39 (2001), pp. 266 &ndash; 274 (#10)
[[Priester, J.]]; [[Weyde, M.]]; [[Plötz, C.]]: Wahrnehmbarkeit von leichten Lkw-Kollisionen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998), pp. 344 &ndash; 356 (#12) & 39 (2001), pp. 266 &ndash; 274 (#10)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==

Version vom 23. August 2017, 08:44 Uhr

1998, pp. 344 – 356 (#12)
2001, pp. 266 – 274 (#10)

Um dem Sachverständigen eine Arbeitsgrundlage für die Beurteilung der Bemerkbarkeit von leichten Lkw-Pkw-Kollisionen zu schaffen, wurden zahlreiche Kollisionsversuche durchgeführt. Die Auswahl der Unfallkonstellationen erfolgte durch Auswertung von realen Vergleichsfällen. Innerhalb der einzelnen Versuchsreihen wurden die Beschleunigungen, die Geschwindigkeiten, die Wankbewegungen und die Deformationstiefen ausgewertet.
Die Auswertung der Versuche hat ergeben, daß eine Kollision mit einer Beschleunigung größer 1,5 - 2,0 m/s2 für den Lkw-Fahrer sicher wahrnehmbar ist. Erfolgt jedoch vorher eine Sensibilisierung auf das eintretende Ereignis, z.B. visuell, so sinkt die Wahrnehmbarkeitsschwelle auf ca. 1 m/s2. Ist bei der Kollision gebremst worden, so kann man davon ausgehen, daß eine Wahrnehmung nur dann möglich ist, wenn die Beschleunigung des Fahrzeuges um den Betrag der Wahrnehmbarkeitsschwelle größer ist, als die durch die Betriebsbremse des Fahrzeuges wirkende Verzögerung.
Entscheidend für die Bemerkbarkeit dürfte jedoch nicht die Beschleunigung, sondern der wirkende Ruck sein. Ab einem Ruck von ca. 6 m/s3 sind die Kollisionen für den Fahrer wahrnehmbbar. Von einer sicheren Wahrnehmbarkeit für den Normalfahrer kann bei einem Ruck über 14 m/s3 ausgegangen werden. Bei der Kollision mit einem Kontakt gegen ein gestaltfestes Karosserieteil und insbesondere bei Verhakungen wurde diese Wahrnehmbarkeitsschwelle sicher erreicht.


Zitat

Priester, J.; Weyde, M.; Plötz, C.: Wahrnehmbarkeit von leichten Lkw-Kollisionen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998), pp. 344 – 356 (#12) & 39 (2001), pp. 266 – 274 (#10)

Inhaltsangabe

Artikel-Berichtigung

Mit dem Autor wurde geklärt, daß u.a. Versuch 12 hinsichtlich des Beschleunigungs-Ruck-Kriteriums (BRK) nach WOLFF falsch bewertet wurde, die Schlußaussage, wonach für Lkws die Wahrnehmbarkeitsschwelle im BRK hochzusetzen wäre, deswegen nicht mehr haltbar ist.

Beschrieben wurde in Versuch 12 eine schwache taktile Wahrnehmbarkeit, die nicht eindeutig einer Kollision zuzuordnen war. Im Gegensatz dazu lägen die Kollisionswerte nach dem BRK aber deutlich im Bereich sicherer Wahrnehmbarkeit (S. 347, rechte Spalte).

Priester-V12.png


Mit einem Ruck von 80 mg/s und einer Verzögerung von 50 mg liegt der Stoß aber tatsächlich weit unten im evtl. wahrnehmbaren Bereich, wie das Diagramm zeigt.

Die Aussage des Artikels, wonach für Lkw die Wahrnehmbarkeitsschwelle im BRK hochzusetzen wäre (S. 353, rechte Spalte), ist aus den betrachteten Versuchen daher gerade nicht abzuleiten.

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