Vitronic PoliScan Speed - Umgang mit dem "50-20-Problem"

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2017, pp. 150 – 154 (#4)

Etliche Messungen mit dem Messgerät Vitronic PoliScan Speed der Softwarestände 3.7.4 und 3.2.4 sind von einer formal unzulässigen Über- oder Unterschreitung der Messstrecke gekennzeichnet. Um die Messwerte dennoch nutzen zu können, ist eine Korrektur möglich. Dabei wird nur der Teil der Messung berücksichtigt, der innerhalb der zulässigen Messstrecke von 50 bis 20 m vor dem Messgerät liegt. Geht man davon aus, dass ein Fahrzeug bremsend in die zulässige Messstrecke hinein und beschleunigend herausgefahren ist, muss sich zwangsläufig ein geringerer Geschwindigkeitswert ergeben, wenn auch nur im Nachkommastellenbereich. Man kann entweder in Grenzfällen pauschal 1 km/h abziehen oder durch Auswertung der Messdatei den infrage kommenden Abzug berechnen.

Zitat

Winninghoff, M.; König, T.; Koch, S.: Vitronic PoliScan Speed - Umgang mit dem "50-20-Problem". Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 55 (2017), pp. 150 – 154 (#4)

Inhaltsangabe

Die Autoren haben die NAgaben zum Messbereich (FirstMeasurement / LastMeasurement) in 47.038 PoliScan-Speed-Messdateien ausgewertet. Dabei lagen bei

  • 3.818 Messungen (8%) der Messbeginn vor 50 m
  • 13.153 Messungen (28%) das Messende nach 20 m.

Die Maximalabweichungen lagen beidseits des in der Zulassung angegebenen Messbereichs von 50 – 20 m bei ca. 5 m, nämlich bei

  • 55,58 m bei Messbeginn
  • 15,22 m bei Messende.

Die Autoren schlagen ein Rechenmodell zur Korrektur des Messwertes vor, indem sie um den zugelassenen Messbereich (50 – 20 m) eine (mitgemessene) gebremste Einfahrt und eine (mitgemessene) beschleunigte Ausfahrt, jeweils über die nicht zugelassene Zusatzstrecke, annehmen. Laut (informeller) Herstellerangabe toleriert das Gerät Beschleunigungen von 1,5 m/s², ohne den Messwert zu annullieren.

Der Rechengang ist im Beitrag nicht im einzelner dargelegt, lässt sich aber anhand der Zahlenangeben nachvollziehen. (Die zusätzliche Fahrstrecke s+ wird im Beitrag eingangs und ausgangs mit 5 m angenommen.):

[math]\displaystyle{ v_b = v_e = \sqrt {v^2 + 2 a s_+} }[/math]

Der Zusammenhang zwischen der Fahrgeschwindigkeit v in den zugelassenen Messstrecke szul und der gemessenen Geschwindigkeit lautet dann:

[math]\displaystyle{ v_{mess} = \frac {v s_{zul} + v_b s_+} {s_{zul} + 2 s_+} }[/math]

Die für die Berechnung notwendigen Größen kann man der Messdatei entnehmen und so prüfen, ob ein zusätzlicher Abzug von 1 km/h gerechtfertigt ist. Wird die Messdatei nicht individuell ausgewertet, schlagen die Autoren vor, pauschal 1 km/h vom Messwert abzuziehen, weil dann immer denkbar ist, dass der Messwert durch geringste Korrekturen in einer Bereich fällt, in dem dann durch Abrundung um 1 km/h fällt.


Beiträge zum Thema im VuF

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