Messfehler von mehr als 20% bei Video-Geschwindigkeitsmessungen mit der Video-Stoppuhr CG-P50E möglich: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Beitrag werden Messfehler des Zeichengenerators ''JVC Piller CG-P50E'' bei der Abstands- bzw. bei der Videogeschwindigkeitsmessung aufgezeigt und das Eichverfahren bei den Eichämtern sowie das Zulassungsverfahren der [[PTB]] kritisiert.  
Im Beitrag werden Messfehler des Zeichengenerators ''JVC Piller CG-P50E'' bei der Abstands- bzw. bei der Videogeschwindigkeitsmessung aufgezeigt und das Eichverfahren bei den Eichämtern sowie das Zulassungsverfahren der [[PTB]] kritisiert.  


Der Faktor zwischen der Zeitangabe des Charaktergenerators und der tatsächlichen Zeit liegt dabei bei rd. 1,2 und entspricht dem Verhältnis von NTSC-Kamera (29,97 fps) und der PAL-Kamera (25,0 pfs). Demnach handelt es sich beim Gerät an sich  nicht um eine eichfähige (Videostop-)Uhr, sondern um einen nicht eichfähigen Halbbildzähler ohne eigene Zeitbasis.  
Bei dem Gerät handelt es sich nicht um eine eichfähige (Videostop-)Uhr, sondern um einen Halbbildzähler ohne eigene Zeitbasis. Die Kamera, die den Zeitabstand der Halbbilder festlegt, ist jedoch nicht in die Eichung mit einbezogen, es darf vielmehr eine beliebige Kamera angeschlossen werden. Der Zeichengenerator setzt zur Berechnung der Zeit aus den Halbbildern eine Kamera mit 50 Halbbildern pro Sekunde stillschweigend voraus. Viedeokameras müssen jedoch nicht unbedingt mit 50 Halbbildern arbeiten, NTSC-Kameras z.B haben 60 Halbbilder pro Sekunde.


Eine zu hohe Bildfrequenz führt zu einer zu großen Zeit und damit zu einer zu geringen Geschwindigkeit (zu Gunsten eines Betroffenen). Bei zu geringer Bildfrequenz ergibt sich eine zu geringe Zeit und damit zu Ungunsten des Betroffenen eine zu große Geschwindigkeit. Sollte das Verfahren im amtlichen Verkehr weiter Anwendung finden, so müssten – nach Auffassung von [[Wietschorke, St. | Wietschorke]], der auch Autor im [[Hugemann: Unfallrekonstruktion]] ist – die jeweils eingesetzten Videokameras ebenfalls geeicht werden, was bis dato mitnichten der Fall ist. So jedenfalls dürften die Geräte nicht weiter im amtlichen Verkehr eingesetzt werden; die PTB-Zulassung (seit 1988!) müsse zurückgezogen werden.
Eine zu hohe Bildfrequenz führt zu einer zu großen Zeit und damit zu einer zu geringen Geschwindigkeit (zu Gunsten eines Betroffenen). Bei zu geringer Bildfrequenz ergibt sich eine zu geringe Zeit und damit zu Ungunsten des Betroffenen eine zu große Geschwindigkeit. Sollte das Verfahren im amtlichen Verkehr weiter Anwendung finden, so müssten – nach Auffassung von [[Wietschorke, St. | Wietschorke]], der auch Autor im [[Hugemann: Unfallrekonstruktion]] ist – die jeweils eingesetzten Videokameras ebenfalls geeicht werden, was bis dato mitnichten der Fall ist. So jedenfalls dürften die Geräte nicht weiter im amtlichen Verkehr eingesetzt werden; die PTB-Zulassung (seit 1988!) müsse zurückgezogen werden.


Man darf gespannt sein, wie und wann sich die [[PTB]] zu diesem Artikel positioniert.  
Man darf gespannt sein, wie und wann sich die [[PTB]] zu diesem Artikel positioniert.


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Version vom 11. Juni 2007, 09:10 Uhr

2007, p. 137 (#5) – Download bei Vieweg


Zitat

Wietschorke, St.: Messfehler von mehr als 20% bei Video-Geschwindigkeitsmessungen mit der Video-Stoppuhr CG-P50E möglich. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 137 – 142 (# 5)

Inhaltsangabe

Im Beitrag werden Messfehler des Zeichengenerators JVC Piller CG-P50E bei der Abstands- bzw. bei der Videogeschwindigkeitsmessung aufgezeigt und das Eichverfahren bei den Eichämtern sowie das Zulassungsverfahren der PTB kritisiert.

Bei dem Gerät handelt es sich nicht um eine eichfähige (Videostop-)Uhr, sondern um einen Halbbildzähler ohne eigene Zeitbasis. Die Kamera, die den Zeitabstand der Halbbilder festlegt, ist jedoch nicht in die Eichung mit einbezogen, es darf vielmehr eine beliebige Kamera angeschlossen werden. Der Zeichengenerator setzt zur Berechnung der Zeit aus den Halbbildern eine Kamera mit 50 Halbbildern pro Sekunde stillschweigend voraus. Viedeokameras müssen jedoch nicht unbedingt mit 50 Halbbildern arbeiten, NTSC-Kameras z.B haben 60 Halbbilder pro Sekunde.

Eine zu hohe Bildfrequenz führt zu einer zu großen Zeit und damit zu einer zu geringen Geschwindigkeit (zu Gunsten eines Betroffenen). Bei zu geringer Bildfrequenz ergibt sich eine zu geringe Zeit und damit zu Ungunsten des Betroffenen eine zu große Geschwindigkeit. Sollte das Verfahren im amtlichen Verkehr weiter Anwendung finden, so müssten – nach Auffassung von Wietschorke, der auch Autor im Hugemann: Unfallrekonstruktion ist – die jeweils eingesetzten Videokameras ebenfalls geeicht werden, was bis dato mitnichten der Fall ist. So jedenfalls dürften die Geräte nicht weiter im amtlichen Verkehr eingesetzt werden; die PTB-Zulassung (seit 1988!) müsse zurückgezogen werden.

Man darf gespannt sein, wie und wann sich die PTB zu diesem Artikel positioniert.

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