Anzeigegenauigkeit von Geschwindigkeitsmessern in Kraftfahrzeugen unter spezieller Berücksichtigung der polizeilichen Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

1982, pp. 119 – 128 (#6)

In der Rechtssprechung wird das Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug als genügende Beweisgrundlage zur Feststellung einer wesentlichen Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorausfahrenden anerkannt. Naturgemäß tritt bei den Geschwindigkeitsmessungen eine Meßunsicherheit auf. Den betroffenen Autofahreren soll hieraus kein Nachteil entstehen, weswegen die festgestellte Geschwindigkeit um die Meßwerttoleranz vermindert wird. Welche Größe diese Fehlertoleranz beim Geschwindigkeitsmeßgerät hat, ist allerdings umstritten. Diese Untersuchung soll zur Klärung des Problems beitragen.
Zunächst werden die Einflußgrößen, die die Geschwindigkeitsmessung im Fahrzeug bestimmen, aufgezeigt. Aus theoretischen Betrachtungen sowie aus praktischen Untersuchungen, über die in der Literatur berichtet wird, kann man den verschiedenen Einflußparametern Werte nach dem heutigen Kenntnisstand zuordnen, die zur Ermittlung eines Gesamtfehlers verwendet werden. Es wird ein Verfahren vorgestellt, das eine individuelle Fehlerbetrachtung erlaubt.
Die Auswertung der Literatur hat gezeigt, daß neuere Meßergebnisse und vor allem Meßergebnisse, die das Gesamtfahrzeug mit allen Einflußgrößen umfassen, bisher nicht vorliegen. Beim DEKRA werden derzeit entsprechende Untersuchungen durchgeführt, über die nach Abschluß der Arbeiten berichtet werden soll.


Zitat

Grandel, J.: Anzeigegenauigkeit von Geschwindigkeitsmessern in Kraftfahrzeugen unter spezieller Berücksichtigung der polizeilichen Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Der Verkehrsunfall 20 (1982), pp. 119 – 128 (#6)

Inhaltsangabe

Weitere Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema