Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm

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Inhaltsangabe

Die Wertminderung (WM) nach Ruhkopf/Sahm berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten (Repko.) und Wiederbeschaffungswert (WBW). Anhand einer einfachen Tabelle kann anhand des Fahrzeugalters (Zulassungsjahr) ein Faktor ermittelt werden. Ein Anspruch nach der Methode Ruhkopf-Sahm verlangt, daß das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre sein und die Laufleistung nicht mehr als 100.000 km betragen darf. Liegt die Laufleistung des unfallbeschädigten Fahrzeugs über 100.000 km, entfällt der Minderwert nach der Berechnung Ruhkopf/Sahm.

Ruhkopf-Sahm erläutern ihre Berechnungsmethode näher in VersR 62, 593. Die Rechtsprechung hat die Methode u.a. in folgenden Fällen angewandt und akzeptiert: BGH NJW 1980, 281; OLGKarlsruhe, VersR 83, 1065; OLG Hamm, DAR 87, 83; gegen diese Methode wendet sich dezidiert KG VRS 87, 416.

[math]\displaystyle{ \textrm {Reparaturkostenverhaeltnis} = \frac {100% \cdot \textrm {Repko. o. MWSt.}}{\textrm {WBW o. MWSt.}} }[/math]


[math]\displaystyle{ \textrm {Wertminderung} = \frac {\left ( \textrm {WBW o. MWSt. + Repko o. MWSt.} \right ) \cdot \textrm {Faktor aus Tabelle}}{100} }[/math]


Tabelle: Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert:

Zulassungsjahr 10 - 30% 30 - 60% 60 - 90%
1. Zulassungsjahr 5 6 7
2. Zulassungsjahr 4 5 6
ab 3. Zulassungsjahr 3 4 5



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