BVSK-Wertminderungsmodell
Inhaltsangabe
Nachfolgend wird das BVSK-Wertminderungsmodell vorgestellt. Um die Wertminderung mittels des BVSK-Modells berechnen zu können, müssen insgesamt vier Faktoren bestimmt werden:
- WBW: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt einschließlich der MwSt.
- %-Klasse: Klassifizierung des Schadens
- M-Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit
- K-Faktor: Korrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden
Nach der Argumentation des BVSK wird die Höhe der Wertminderung im Wesentlichen durch die Einflussgrößen Wiederbeschaffungswert und Schadenklassifizierung bestimmt.
Schadenklassifizierung / %-Klasse
Die Schadenklassifizierung (%-Klasse) lässt sich mit Hilfe der folgenden Tabelle vornehmen:
- Leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u. ä.) und Lackierarbeiten ohne Richtarbeiten: 0 – 0,5 %
- Leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten: 0,5 – 1,5 %
- Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen: 1,5 – 2,5 %
- Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen: 2,5 – 3,5 %
- Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und erhebliche Richtarbeiten solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen: 3,5 – 4,5 %
- Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richtarbeiten an solchen Teilen sowie Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz, Ersatz von Achsteilen: 4,5 – 6 %
- Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Ersatz von Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz, Schäden vorn und hinten: 6,0 – 8 %
M-Wert
Um die bereits im Wiederbeschaffungswert enthaltene Einflussgröße Marktgängigkeit nicht doppelt zur Wirkung kommen zu lassen, wurde ein Regularium in Form eines M-Wertes eingeführt. Hierbei wird berücksichtigt, dass sich ohne die Einführung eines derartigen Faktors für ein marktgängiges Fahrzeug (Definition lt. Duden: marktgängig = leicht absetzbar, problemlos zu verkaufen) bei gleicher Schadenklasse ein höherer Minderwert ergeben würde, als für ein Fahrzeug mit schlechter Marktgängigkeit. Für den M-Wert macht der BVSK folgende Vorschläge:
- gute Marktgängigkeit: -0,5 %
- mittlere Marktgängigkeit: 0 %
- schlechte Marktgängigkeit: +1 %
- sehr lange Standzeiten, Exoten: +2 %
K-Faktor
Bei der Ermittlung der Wertminderung für leichte Nutzfahrzeuge ist deren Marktlage durch einen weiteren Korrekturfaktor K zu berücksichtigen. Der Korrekturfaktor K kann ebenfalls bei Fahrzeugen einbezogen werden, die bereits einen reparierten Vorschaden aufweisen. Bei einer neutralen Vorgabe ist der K-Faktor mit 1 anzusetzen. Ansonsten schlägt der BVSK die nachfolgend aufgeführten Werte für den K-Faktor vor. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis, dass es sich beim K-Faktor um eine sensible Größe handele, die nach sachverständigem Ermessen zu beurteilen sei.
- K-Faktor für leichte Nutzfahrzeuge: 0,8
- K-Faktor bei repariertem Vorschaden: 0,8 – 0,5
Unter Einbeziehung der zuvor diskutierten Faktoren lässt sich dann die Wertminderung wie folgt berechnen:
Wertminderung = WBW × K-Faktor × (%-Klasse + M-Wert) × 0,01
Abschließend empfiehlt der BVSK, als untere Grenze einen Betrag von 100 € anzusetzen. Bei geringen Beträgen sollte demnach keine merkantile Wertminderung zuerkannt werden. Darüber hinaus wird noch darauf verwiesen, dass die Berechnungsmethode auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg begrenzt ist.
Beiträge zum Thema im VuF
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- 1967 #8 Ersatz des merkantilen Minderwertes bei Kraftfahrzeugschäden
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- 1970 #11 Beurteilung des Minderwertes nach Unfallinstandsetzung
- 1972 #9 Die Wertminderung aus juristischer Sicht
- 1972 #10 Probleme der Wertminderung von heute
- 1977 #3 Thema: Minderwert
- 1977 #4 Gedanken zum Minderwert-Berechnungsvorschlag des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages
- 1981 #6 Der merkantile Minderwert und die Problematik seiner Ermittlung
- 1996 #11 Wertminderung bei Nutzfahrzeugen
- 2000 #5 Merkantile Wertminderung unter besonderer Berücksichtigung von Motorradschäden
- 2000 #7 Merkantile Wertminderung – kritische Anmerkungen zur Bagatellschaden-Grenze
- 2001 #9 Die merkantile Wertminderung von Personenkraftwagen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren
- 2009 #11 Bewertung von Fahrzeugen nach Abwertungskurven
Weitere Infos zum Thema
- Werte von Fahrzeugen
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- NIVRE-Formel in den Niederlanden
- 1962 Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm
- 1975 Entschließung des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages
- 1981 Hamburger Modell
- 1986 Bremer Modell
- 1999 Die merkantile Wertminderung eines Fahrzeuges nach einer Unfallinstandsetzung
- 2003 BVSK-Wertminderungsmodell
- 2003 Der merkantile Minderwert
- 2008 Der merkantile Minderwert an Nutzfahrzeugen und Anhängern
- 2012 Der merkantile Minderwert in der Praxis