Hamburger Modell

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Hamburger Modell

ZUR SCHÄTZUNG DES MERKANTILEN MINDERWERTS (Auszug von Dr. Haerendel: Von der Haftungsverteilung zum Schadensersatz; (OLG Hamburg, VersR 1981, 1186))

"... geht von bestimmten Prozentsätzen der Reparaturkosten aus. So liegt bei einer Betriebsleistung des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkte bis zu 20.000 km die Höchstgrenze der im Einzelfall angemessenen Wertminderung bei 30 %. Hat das Fahrzeug eine Laufleistung bis zu 50.000 km aufzuweisen, so kommt eine Wertminderung bis zu 20 % der Reparaturkosten in Betracht. Bei einer Laufleistung bis zu 75.000 km liegt jene Höchstgrenze bei 15 % und bei einer Laufleistung bis zu 100.000 km bei 10 %. Bei einer höheren Betriebsleistung entfällt dagegen ein Anspruch auf Ersatz für eine Wertminderung. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug älter als 5 Jahre ist.

Außerdem muss noch das Verhältnis der auf Richtarbeiten entfallenden Lohnkosten zu den gesamten Lohnkosten, jedoch mit der Ausnahme der auf etwaige Lackierungskosten entfallenden, festgestellt werden. Dabei muss man wissen, dass die Vertragswerkstätten in ihren Rechnungen die Arbeitswerte (AW) anzugeben pflegen, nach denen sich die Lohnkosten berechnen. Die Formel für die Berechnung der Wertminderung sowie ein Beispiel werden unten genannt.

Übrigens gelten die eben aufgezeigten Grundsätze nicht so ohne weiteres, wenn es darum geht, den merkantilen Minderwert eines Nutzfahrzeugs festzustellen. Bei ihnen überwiegt die normale Abwertung die durch einen Unfall eingetretene regelmäßig so sehr, dass man nur ausnahmsweise von einer unfallbedingten Wertminderung ausgehen kann. Das gilt insbesondere für Taxis, die einer enormen Abnutzung unterliegen. ...."

Die Formel für die Berechnung der Wertminderung nach dem Hamburger Modell lautet wie folgt:


[math]\displaystyle{ \textrm {Wertminderung} = \frac {Richtarbeiten}{Karosseriearbeiten} \cdot Gesamtreparaturkosten \cdot Quote }[/math]


Zahlenbeispiel:

  • Quote aus Laufleistung 40.000 km => 20 % Quote
  • Ersatzteilkosten 2.000 EUR inkl. Kleinersatzteile lt. Gutachten/Rechnung
  • Arbeitslohn (ohne Lackierung) 6.000 € (alle Karosseriearbeiten inkl. Austauscharbeiten)
  • Gesamtreparaturkosten brutto = 2000 + 6000 = 8000 € (ohne Lack- und Nebenkosten)
  • auf Richtarbeiten entfallender Arbeitslohn 1.500 € (nur Instandsetzungs- und Richtarbeiten)


[math]\displaystyle{ \textrm {Wertminderung} = \frac {1500}{6000} \cdot 8000 \cdot 0,20 = 0,25 \cdot 1600 = 400\,€ }[/math]


Die Quote in Abhängigkeit von der Laufleistung ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Betriebsleistung des Kfz % Quote
< 20.000 km 30%
< 50.000 km 20%
< 75.000 km 15%
< 100.000 km 10%
> 100.000 km 0%

Anmerkungen

Michael Weber, IFU-Hamburg: Der Quotient aus den Richtarbeiten zu den Gesamtarbeiten ist ein wesentlicher Gedanke in diesem Berechnungsmodell. Im Gegensatz zu anderen Modellen wird damit prozentual berücksichtigt, welchen Anteil die tatsächlich schwer einzuschätzende Instandsetzungsqualität einer Unfallreparatur an der Wertminderung hat. Werden nur geschraubte Teile ausgetauscht, ergibt sich nach dem Hamburger Modell gar keine Wertminderung, die Furcht vor verborgenen Schäden wird damit nicht berücksichtigt. Weiterhin sind auch die Quoten aus den Laufleistungsbereichen nicht mehr zeitgemäß, da die Laufleistungen und die Lebensdauer eines Fahrzeugs heute höher anzusetzen sind.

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