Bremer Modell

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Bremer Modell

Das Bremer Modell[1] zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts basiert maßgeblich auf dem Fahrzeugalter. Das Hamburger Modell zieht hingegen die Laufleistung heran.

Fahrzeugalter Minderwert der für die Bemessung erheblichen Rep.kosten
bis 6 Monate 30%
bis 12 Monate 25%
bis 24 Monate 20%
bis 36 Monate 15%
bis 60 Monate 10%


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Einzelnachweise

  1. AG Bremen, ZfS 1986, 136