Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm: Unterschied zwischen den Versionen
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Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von | Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von | ||
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Ruhkopf-Sahm erläutern ihre Berechnungsmethode näher in VersR 62, 593. Die Rechtsprechung hat die Methode u.a. in folgenden Fällen angewandt und akzeptiert: BGH NJW 1980, 281; | Ruhkopf-Sahm erläutern ihre Berechnungsmethode näher in [[VersR]] 62, 593. Die Rechtsprechung hat die Methode u.a. in folgenden Fällen angewandt und akzeptiert: BGH NJW 1980, 281; OLG Karlsruhe, VersR 83, 1065; OLG Hamm, DAR 87, 83; gegen diese Methode wendet sich dezidiert KG VRS 87, 416. | ||
* ''W''= Wiederbeschaffungswert (ohne MwSt) | |||
* ''R''= Reparaturkosten (ohne MwSt) | |||
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\textrm {Wertminderung} = | \textrm {Wertminderung} = (W + R) \cdot \textrm {Faktor aus Tabelle} | ||
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Ebenfalls mit den Brutto-Werten rechnet das LG Münster<ref>LG Münster, Entscheidung vom 01.04.1987 - [https://dejure.org/1987,25948 1 S 553/86]</ref>, das die Berechnung allerdings dahingehend modifiziert, dass der Zeitwert nur zur Hälfte einfließt. | |||
Ebenfalls mit den Brutto-Werten rechnet das LG Münster | |||
Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss). | Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss). | ||
Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können. | Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können. | ||
==Randbedingungen== | |||
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit überhaupt ein merkantiler Minderwert entsteht: | |||
* Fahrzeug jünger als 5 Jahre | |||
* Zeitwert mindestens 40% des Listenneupreises | |||
* Laufleistung unter 100.000 km | |||
* kein Bagatellschaden, d.h. | |||
** Reparaturkosten höher als 10% des Zeitwertes | |||
** nicht nur Ersatz von Schraubteilen | |||
==Weitere Beiträge im VuF== | ==Weitere Beiträge im VuF== | ||
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== | ==Siehe auch== | ||
*[http://www.info-center-online.com/autounfall/minderwert_berechnen.htm Onlineberechnung nach Ruhkopf/Sahm] | *[http://www.info-center-online.com/autounfall/minderwert_berechnen.htm Onlineberechnung nach Ruhkopf/Sahm] | ||
*[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/amtsgerichte/zz-stammdaten/downloads/modifikation-hamburger-modell-htm,property=source.html Hamburger Modell] | *[http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/amtsgerichte/zz-stammdaten/downloads/modifikation-hamburger-modell-htm,property=source.html Hamburger Modell] | ||
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* Ass. Rolf Ruhkopf und Ing. Hans Sahm: Über die Bemessung des merkantilen Minderwerts, VersR 62, 593 | * Ass. Rolf Ruhkopf und Ing. Hans Sahm: Über die Bemessung des merkantilen Minderwerts, VersR 62, 593 | ||
==Einzelnachweise== | |||
[[Kategorie:Minderwert]] | [[Kategorie:Minderwert]] | ||
[[Kategorie:Scriptum]] |
Aktuelle Version vom 21. Juli 2020, 20:07 Uhr
Inhaltsangabe
Die Wertminderung (WM) nach Ruhkopf/Sahm berechnet sich (nach einer Veröffentlichung im "Versicherungsrecht" vom 01.07.1962) aus dem Verhältnis zwischen Reparaturkosten (Repko.) und Wiederbeschaffungswert (WBW). Mit einer einfachen Tabelle kann anhand des Fahrzeugalters (Zulassungsjahr) ein Faktor ermittelt werden.
Der alters- und laufleistungsbedingten Reduzierung der Wertminderung wird bei der Methode Ruhkopf/Sahm dadurch Rechnung getragen, dass keine Wertminderung mehr gewährt wird, wenn das Verhältnis von
[math]\displaystyle{
\frac { \textrm {Zeitwert}}{\textrm {(ehemaliger) Neupreis}}
}[/math]
auf weniger als 40% gesunken ist.
Ruhkopf-Sahm erläutern ihre Berechnungsmethode näher in VersR 62, 593. Die Rechtsprechung hat die Methode u.a. in folgenden Fällen angewandt und akzeptiert: BGH NJW 1980, 281; OLG Karlsruhe, VersR 83, 1065; OLG Hamm, DAR 87, 83; gegen diese Methode wendet sich dezidiert KG VRS 87, 416.
- W= Wiederbeschaffungswert (ohne MwSt)
- R= Reparaturkosten (ohne MwSt)
[math]\displaystyle{ \textrm {Reparaturkostenverhältnis} = \frac R W \cdot 100\% }[/math]
[math]\displaystyle{
\textrm {Wertminderung} = (W + R) \cdot \textrm {Faktor aus Tabelle}
}[/math]
Tabelle: Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert, nur wenn die 10% und 40% Grenzen überschritten werden:
Zulassungsjahr | 10 - 30% | 30 - 60% | 60 - 90% |
1. Zulassungsjahr | 5% | 6% | 7% |
---|---|---|---|
2. Zulassungsjahr | 4% | 5% | 6% |
ab 3. Zulassungsjahr | 3% | 4% | 5% |
Ebenfalls mit den Brutto-Werten rechnet das LG Münster[1], das die Berechnung allerdings dahingehend modifiziert, dass der Zeitwert nur zur Hälfte einfließt.
Oft wird als Berechnungsgrundlage der Zeitwert genannt. Der Zeitwert ist das, was der Verkäufer erlösen kann, also der Händler-Einkaufs-Wert (Brutto bei Privat, weil Privat keine Umsatzsteuer abführen muss). Der Netto-WB wird dabei normalerweise etwa dem Brutto-HEK bzw. dem Zeitwert entsprechen (Handelsspanne ca. 15...20% entspricht etwa der Umsatzsteuer), so dass in der Berechnung auch der Netto-WB und die Brutto-Reparaturkosten eingesetzt werden können.
Randbedingungen
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit überhaupt ein merkantiler Minderwert entsteht:
- Fahrzeug jünger als 5 Jahre
- Zeitwert mindestens 40% des Listenneupreises
- Laufleistung unter 100.000 km
- kein Bagatellschaden, d.h.
- Reparaturkosten höher als 10% des Zeitwertes
- nicht nur Ersatz von Schraubteilen
Weitere Beiträge im VuF
- 1967 #7 Minderwert - Grundsätze
- 1967 #7 Minderwert - Lackierung
- 1967 #8 Ersatz des merkantilen Minderwertes bei Kraftfahrzeugschäden
- 1968 #4 Erfahrungen mit dem Minderwert
- 1968 #4 Der Minderwert - Teil I »Dem Grunde nach«
- 1970 #11 Beurteilung des Minderwertes nach Unfallinstandsetzung
- 1972 #9 Die Wertminderung aus juristischer Sicht
- 1972 #10 Probleme der Wertminderung von heute
- 1977 #3 Thema: Minderwert
- 1977 #4 Gedanken zum Minderwert-Berechnungsvorschlag des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages
- 1981 #6 Der merkantile Minderwert und die Problematik seiner Ermittlung
- 1996 #11 Wertminderung bei Nutzfahrzeugen
- 2000 #5 Merkantile Wertminderung unter besonderer Berücksichtigung von Motorradschäden
- 2000 #7 Merkantile Wertminderung – kritische Anmerkungen zur Bagatellschaden-Grenze
- 2001 #9 Die merkantile Wertminderung von Personenkraftwagen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren
- 2009 #11 Bewertung von Fahrzeugen nach Abwertungskurven
Weitere Infos zum Thema
- Werte von Fahrzeugen
- Marktrelevanz- und Faktorenmethode
- NIVRE-Formel in den Niederlanden
- 1962 Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm
- 1975 Entschließung des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages
- 1981 Hamburger Modell
- 1986 Bremer Modell
- 1999 Die merkantile Wertminderung eines Fahrzeuges nach einer Unfallinstandsetzung
- 2003 BVSK-Wertminderungsmodell
- 2003 Der merkantile Minderwert
- 2008 Der merkantile Minderwert an Nutzfahrzeugen und Anhängern
- 2012 Der merkantile Minderwert in der Praxis
Siehe auch
- Onlineberechnung nach Ruhkopf/Sahm
- Hamburger Modell
- 2003 Der merkantile Minderwert, Halbgewachs, E.
- Ass. Rolf Ruhkopf und Ing. Hans Sahm: Über die Bemessung des merkantilen Minderwerts, VersR 62, 593
Einzelnachweise
- ↑ LG Münster, Entscheidung vom 01.04.1987 - 1 S 553/86