War eine Kfz-Gasentladungslampe zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet?: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bürger, H.]] War eine Kfz-Gasentladungslampe zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet?
[[Bürger, H.]]: War eine Kfz-Gasentladungslampe zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 37 (1999), pp. 129 – 132 (#5)


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Aktuelle Version vom 30. November 2016, 18:00 Uhr

1999, pp. 129 – 132 (#5)

Zitat

Bürger, H.: War eine Kfz-Gasentladungslampe zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 37 (1999), pp. 129 – 132 (#5)

Inhaltsangabe

Der Autor führt an, dass bei unbeschädigter Gasentladungslampe, oft auch als Xenonlampe oder Xenonlicht bezeichnet, tatsächlich nichts zum Beleuchtungszustand während eines Kollisionsgeschehens ausgesagt werden kann. Bei beschädigter Lampe nach einem Verkehrsunfall sei jedoch eine Aussage möglich: Beim Bruch der leuchtenden Lampe trete Luft ins Innere, so dass an den Wolframelektroden Oxidationsspuren (z.B. in Form von Anlauffarben) entstünden. Außerdem fehlten an diesen Elektroden fast alle ehemals vorhandenen Schmelzperlchen. Unter bestimmten Umständen lagerten sich diese an der Innenwand des erbsengroßen Hohlraums der Xenonlampe ab.

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