UDS-Alk-Projekt: Unterschied zwischen den Versionen
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* Nur die UDS-Daten sind für eine zwingende Kausalitätsaussage bzgl. der Alkoholisierung nicht ausreichend. | |||
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Aktuelle Version vom 5. März 2018, 18:36 Uhr
1998, pp. 94 – 98 (#4)
Die Auswertung von 60 Einzelfahrten mit zunächst nüchternen, dann alkoholisierten Probanden mit dem Ziel, Fahr- und Fehlverhalten zu untersuchen, gestatten drei wesentliche Aussagen.
- Der Unfalldatenspeicher (UDS) liefert auch reichlich Informationen, die für eine rechtsmedizinische Beurteilung wertvoll sind.
- Nur die UDS-Daten sind für eine zwingende Kausalitätsaussage bzgl. der Alkoholisierung nicht ausreichend.
- Aufgrund der festgestellten Verhaltensmuster scheint der Vergleich mit anderen UDS-Fahrten seitens des Delinquenten eine völlig neue Qualität der unfallanalytischen/rechtsmedizinischen Bewertung zu eröffnen.
Zitat
Fürbeth, V.; Klose, W.F.: UDS-Alk-Projekt. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 36 (1998), pp. 94 – 98 (#4)
Inhaltsangabe
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
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Weitere Infos zum Thema
- 1991 Unfall-Dokumentations-System, ATZ Automobiltechnische Zeitschrift 93, Heft 12, pp. 760 – 771; Laucht, H; Zottnik, E.
- 2003 Unfalldatenspeicher (UDS) als möglicher Beitrag zur Verkehrssicherheit im Meinungsbild Jugendlicher und Heranwachsender. Dissertation an der TU Braunschweig, Harms, D.-A.
- 2007 Hugemann: Unfallrekonstruktion Kapitel 6.7 Unfalldatenspeicher S. 1155 – 1168; Strzeletz, R.; Kast, A.
- 2008 Aufsatz SVR 02/2008 (S. 41 – 49): Der Einsatz von Unfalldatenspeichern unter dem Brennglas des Europarechts
- 2009 UDS
- Kienzle-Argo GmbH
- UDS AT – Nachfolgemodell des UDS 2.0