OLG Naumburg bestätigt Urteil im Verfahren eso GmbH gegen SV Matzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Dies hatte das Landgericht Halle (Saale) anders gesehen und die Rechtsauffassung des Beklagten geteilt, dass die Messdatencontainer eher mit Digitalfotos zu vergleichen seien, die man mit einer Digitalkamera (= Messgerät der eso GmbH) geschossen habe. Diese Rechtsauffassung wurde jetzt vom OLG Naumburg bestätigt und die Revision nicht zugelassen.
Dies hatte das Landgericht Halle (Saale) anders gesehen und die Rechtsauffassung des Beklagten geteilt, dass die Messdatencontainer eher mit Digitalfotos zu vergleichen seien, die man mit einer Digitalkamera (= Messgerät der eso GmbH) geschossen habe. Diese Rechtsauffassung wurde jetzt vom OLG Naumburg bestätigt und die Revision nicht zugelassen.
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Version vom 8. Oktober 2014, 09:48 Uhr

Kurzer Bericht im VKU 10/2014 in der Rubrik aktuell (S. 331):

Die eso GmbH hatte den SV Matzen verklagt, weil der die eso-Dateien (früherer Versionen der Messsoftware) entschlüsselt und die in den Messdatencontainern gespeicherten Helligkeitsverläufe extrahiert und ausgewertet hatte. Diese Daten seien jedoch Eigentum der eso GmbH.

Dies hatte das Landgericht Halle (Saale) anders gesehen und die Rechtsauffassung des Beklagten geteilt, dass die Messdatencontainer eher mit Digitalfotos zu vergleichen seien, die man mit einer Digitalkamera (= Messgerät der eso GmbH) geschossen habe. Diese Rechtsauffassung wurde jetzt vom OLG Naumburg bestätigt und die Revision nicht zugelassen.