Die merkantile Wertminderung von Personenkraftwagen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Intro|Die Wertminderung unfallreparierter Fahrzeuge ist ein vieldiskutiertes Thema in der Schadenregulierung. Grundsätzlich sind Schädiger und Versicherer bestrebt, die Schadenkosten und damit auch die Wertminderung gering zu halten. Andererseits ist der Unfallgeschädigte daran interessiert, vollen Schadenersatz zu erhalten - einschließlich einer eventuell anfallenden Wertminderung. Streitpunkt ist nicht selten, ob ein Minderwert zu erwarten ist und wie hoch dieser gegebenenfalls anzusetzen ist.<br> | |||
Die Frage nach der Höhe der merkantilen Wertminderung beschäftigt Sachverständige und Juristen schon seit Jahrzehnten. Unterschiedliche Berechnungsverfahren führen teilweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei den meisten Methoden wird eine Wertminderung bei Fahrzeugen über 5 Jahren oder über 100.000 km bisher verneint. In verschiedenen Urteilen wurde allerdings eine merkantile Wertminderung auch bei diesen Fahrzeugen teilweise zugesprochen.<br> | |||
Eine Diplomarbeit im Ing.-Büro Plöchinger, Tiefenbach/Passau, beschäftigte sich mit dieser Frage. Es wurde hierzu eine Umfrage bei Kfz-Händlern, Sachverständigen und Privatpersonen zur Höhe der merkantilen Wertminderung durchgeführt.}} | |||
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[[Plöchinger, F.]]; [[Ebner, A.]]: Die merkantile Wertminderung von Personenkraftwagen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 39 (2001), pp. 255 – 260 (#9) | [[Plöchinger, F.]]; [[Ebner, A.]]: Die merkantile Wertminderung von Personenkraftwagen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 39 (2001), pp. 255 – 260 (#9) |
Aktuelle Version vom 12. September 2017, 10:14 Uhr
2001, pp. 255 – 260 (#9)
Die Wertminderung unfallreparierter Fahrzeuge ist ein vieldiskutiertes Thema in der Schadenregulierung. Grundsätzlich sind Schädiger und Versicherer bestrebt, die Schadenkosten und damit auch die Wertminderung gering zu halten. Andererseits ist der Unfallgeschädigte daran interessiert, vollen Schadenersatz zu erhalten - einschließlich einer eventuell anfallenden Wertminderung. Streitpunkt ist nicht selten, ob ein Minderwert zu erwarten ist und wie hoch dieser gegebenenfalls anzusetzen ist.
Die Frage nach der Höhe der merkantilen Wertminderung beschäftigt Sachverständige und Juristen schon seit Jahrzehnten. Unterschiedliche Berechnungsverfahren führen teilweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei den meisten Methoden wird eine Wertminderung bei Fahrzeugen über 5 Jahren oder über 100.000 km bisher verneint. In verschiedenen Urteilen wurde allerdings eine merkantile Wertminderung auch bei diesen Fahrzeugen teilweise zugesprochen.
Eine Diplomarbeit im Ing.-Büro Plöchinger, Tiefenbach/Passau, beschäftigte sich mit dieser Frage. Es wurde hierzu eine Umfrage bei Kfz-Händlern, Sachverständigen und Privatpersonen zur Höhe der merkantilen Wertminderung durchgeführt.
Zitat
Plöchinger, F.; Ebner, A.: Die merkantile Wertminderung von Personenkraftwagen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 39 (2001), pp. 255 – 260 (#9)
Inhaltsangabe
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- 2003 BVSK-Wertminderungsmodell
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