Sicherung von Fahrzeuglampen zwecks Feststellung ihres Schaltzustands nach Verkehrsunfällen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2018, 22:10 Uhr
2007, p. 51 (#2)
Bisher war es häufig möglich, aufgrund des Zustands von Fahrzeuglampen festzustellen, ob und welche Beleuchtung an einem Kraftfahrzeug zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet war. Dieser Bericht gibt Aufschluss darüber, ob man auch bei den in neueren Fahrzeugen verwendeten Gasentladungslampen oder den Light Emitting Diodes (LED) auf ihren Brennzustand beim Unfall schließen kann.
Zitat
Bürger, H.: Sicherung von Fahrzeuglampen zwecks Feststellung ihres Schaltzustands nach Verkehrsunfällen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 51 – 53 (#2)
Inhaltsangabe
Der Autor stellt fest, dass die klassische Untersuchung des Schaltzustandes nur bei Lampen mit Wolframwendeln möglich ist. Bei den Gasentladungslampen kann eine Aussage nur getroffen werden, wenn die Leuchte im eingeschalteten Zustand bricht. Bei LED Beleuchtung kann eine Bestimmung des Brennzustandes nicht mehr erfolgen.
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