Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung: Unterschied zwischen den Versionen

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2009, p. 387 (#12)<br>


{{Intro|Der Begriff des Wiederbeschaffungswertes hat in der Unfallschadenregulierung oftmals eine zentrale Bedeutung. Einerseits, weil grundsätzlich nur bis zu diesem Betrag Entschädigung geleistet wird, andererseits, weil Unfallgeschädigte häufig vor der Frage stehen, ob sie ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen oder ein vergleichbares Fahrzeug wiederbeschafft werden soll. Der Autor definiert verwandte Begriffe und diskutiert neuere Entwicklungen.}}
{{Intro|Der Begriff des Wiederbeschaffungswertes hat in der Unfallschadenregulierung oftmals eine zentrale Bedeutung. Einerseits, weil grundsätzlich nur bis zu diesem Betrag Entschädigung geleistet wird, andererseits, weil Unfallgeschädigte häufig vor der Frage stehen, ob sie ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen oder ein vergleichbares Fahrzeug wiederbeschafft werden soll. Der Autor definiert verwandte Begriffe und diskutiert neuere Entwicklungen.}}


==Zitat==
==Zitat==
[[Becker, K.]]: Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2009) pp. 387 &ndash; 390.  
[[Becker, K.]]: Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 47 (2009), pp. 387 &ndash; 390.  


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==

Version vom 11. Dezember 2017, 18:15 Uhr

2009, p. 387 (#12)

Der Begriff des Wiederbeschaffungswertes hat in der Unfallschadenregulierung oftmals eine zentrale Bedeutung. Einerseits, weil grundsätzlich nur bis zu diesem Betrag Entschädigung geleistet wird, andererseits, weil Unfallgeschädigte häufig vor der Frage stehen, ob sie ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen oder ein vergleichbares Fahrzeug wiederbeschafft werden soll. Der Autor definiert verwandte Begriffe und diskutiert neuere Entwicklungen.


Zitat

Becker, K.: Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 47 (2009), pp. 387 – 390.

Inhaltsangabe

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Kammergericht KG , Urteil vom 05.11.1984 - 12 U 1192/84