Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Weitere Infos zum Thema==
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[[Kammergericht KG , Urteil vom 05.11.1984 - 12 U 1192/84]]
[[Kategorie: Bewertung]]
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[[Kategorie: Wiederbeschaffungswert]]
[[Kategorie: Wiederbeschaffungswert]]

Version vom 7. April 2010, 19:06 Uhr

2009 p. 387 #12 pp. 390 – Download bei Vieweg

Der Begriff des Wiederbeschaffungswertes hat in der Unfallschadenregulierung oftmals eine zentrale Bedeutung. Einerseits, weil grundsätzlich nur bis zu diesem Betrag Entschädigung geleistet wird, andererseits, weil Unfallgeschädigte häufig vor der Frage stehen, ob sie ihr Fahrzeug instand setzen lassen wollen oder ein vergleichbares Fahrzeug wiederbeschafft werden soll. Der Autor definiert verwandte Begriffe und diskutiert neuere Entwicklungen.


Zitat

Becker, K.: Zum Wiederbeschaffungswert bei der Unfallschadenregulierung. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2009) pp. 387 – 390.

Inhaltsangabe

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Weitere Infos zum Thema

Kammergericht KG , Urteil vom 05.11.1984 - 12 U 1192/84