Winterreifenverordnung

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Die Winterreifenverordnung nach StVO §2, Absatz 3a ist seit dem 01.05.2006 in Kraft und besagt Folgendes:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Straßen- und Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung (an allen Rädern) und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Es werden also nicht generell Winterreifen vorgeschrieben. Der Passus wurde mit Wirkung vom 4. Dezember 2010 überarbeitet und klarer formuliert.

Als Winterreifen werden üblicherweise Reifen bezeichnet, die über die M+S-Kennzeichnung oder über das Schneeflockensymbol verfügen. Allerdings tauchen immer wieder Reifen aus Fernost mit der (ungeschützten) M+S-Kennzeichnung auf, die ein Sommerreifenprofil aufweisen und nicht wintertauglich sind. Aus diesem Grunde wurde zusätzlich das geschützte Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke von Winterreifen und bspw. von wintertauglichen Ganzjahresreifen (Goodyear Vector 5 und Eagle Vector EV-2) angebracht. Reifen, die mit M+S und dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind (und natürlich ausreichende Profiltiefe aufweisen!), sind demnach im Winter geeignet.

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