Stoßfänger-Kunststoffreparatur nach Fußgängerschutz-Richtlinien am Beispiel eines VW-Golf-V-Frontends

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2008, pp. 324 – 326 (#11)

Für Fahrzeuge, die nach dem Oktober 2005 zum Verkehr zugelassen werden, sind besondere Fußgängerschutzkriterien vorgeschrieben. Deshalb ist es interessant, ob diese Schutzkriterien auch nach einer unfallbedingten Instandsetzung des Frontends noch eingehalten werden. Das Kraftfahrzeugtechnische Institut KTI in Lohfelden/Kassel untersuchte diese Problemstellung anhand der Reparatur eines VW-Golf-Frontends.


Zitat

Schmortte, U.: Stoßfänger-Kunststoffreparatur nach Fußgängerschutz-Richtlinien am Beispiel eines VW-Golf-V-Frontends. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008), pp. 324 – 326 (Heft 11)

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