Stimmt die Anzeige? − Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{English|'''Is the sign correct? – Speed measuring devices connected to variable message sign system'''<br>
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Metrology Institute of Germany) apparently did not entirely ensure, when approving
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a variable message sign (VMS) system, that the permissible speed limit generated
a variable message sign (VMS) system, that the permissible speed limit generated
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==Zitat==
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[[Wiek, A.]]: Stimmt die Anzeige? − Geschwindigkeitsmessgeräte
[[Wiek, A.]]: Stimmt die Anzeige? − Geschwindigkeitsmessgeräte
mit Anbindung an [[Massen-_und_Serienunf%C3%A4lle_auf_der_BAB_A9_im_Bereich_Allershausen/Eching|Wechselverkehrszeichenanlagen]]. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (2015), pp. 432 &ndash; 441 (#12)
mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (2015), pp. 432 &ndash; 441 (#12)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
Der beschriebene Fall hat sich auf der A3 südlich von Köln ereignet, in einem Bereich, in dem parallel zur per Beschilderung angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 120&nbsp;km/h eine Wechselverkehrszeichenanlage (WZA) installiert ist. Die stationäre piezo-elektrische Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ  
Der beschriebene Fall hat sich auf der A3 südlich von Köln ereignet, in einem Bereich, in dem parallel zur per Beschilderung angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 120&nbsp;km/h eine [[Massen-_und_Serienunfälle_auf_der_BAB_A9_im_Bereich_Allershausen/Eching|Wechselverkehrszeichenanlage]] (WZA) installiert ist. Die stationäre piezo-elektrische Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ  
''TraffiStar S330'' ist an die WZA angebunden und führt die zulässige Höchstgeschwindigkeit (und den Grenzwert) dynamisch nach.
''TraffiStar S330'' ist an die WZA angebunden und führt die zulässige Höchstgeschwindigkeit (und den Grenzwert) dynamisch nach.


Dem Fahrer des (nach Toleranzabzug) mit 121&nbsp;km/h geblitzten Pkw wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21&nbsp;km/h vorgeworfen, weil die WZA laut Protokoll zum Tatzeitpunkt 100&nbsp;km/h anzeigte.
Dem Fahrer des (nach Toleranzabzug) mit 121&nbsp;km/h geblitzten Pkw wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21&nbsp;km/h vorgeworfen, weil die WZA laut Protokoll zum Tatzeitpunkt 100&nbsp;km/h anzeigte.


Im betroffenen Pkw war eine Dashcam installiert, auf deren Video zu erkennen ist, dass die WZA bei der Vorbeifahrt dunkel war und nicht die protokollierte Geschwindigkeit anzeigte. Das Video wurde nach eingehender Analyse (im Text detailliert beschrieben) als echt eingestuft.
Im betroffenen Pkw war eine [[Dashcam]] installiert, auf deren Video zu erkennen ist, dass die WZA bei der Vorbeifahrt dunkel war und nicht die protokollierte Geschwindigkeit anzeigte. Das Video wurde nach eingehender Analyse (im Text detailliert beschrieben) als echt eingestuft.


Eine denkbare Erklärung ist, dass die Geschwindigkeitsmessanlage mit der WZA in der Weise (per ''Handshake'') kommuniziert, dass nur der Sollwert abgefragt wird. Es wird jedoch anscheinend nicht sichergestellt, dass diese zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich angezeigt wird.
Eine denkbare Erklärung ist, dass die Geschwindigkeitsmessanlage mit der WZA in der Weise (per ''Handshake'') kommuniziert, dass nur der Sollwert abgefragt wird. Es wird jedoch anscheinend nicht sichergestellt, dass diese zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich angezeigt wird.
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==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==
Derselbe Fall wurde auch in DAR, Heft 12/2014, Seite 727-732 veröffentlicht.
Derselbe Fall wurde auch in [[DAR]], Heft 12/2014, Seite 727-732 veröffentlicht.
 
[[Kategorie:Verkehrsmesstechnik]]
[[Kategorie:Verkehrsmesstechnik]]
[[Kategorie:Geschwindigkeitsmessung]]
[[Kategorie:Geschwindigkeitsmessung]]
[[Kategorie: Weg-Zeit-Betrachtung]]
[[Kategorie: Weg-Zeit-Betrachtung]]
[[Kategorie:Crashversuch]]

Version vom 6. Juli 2016, 14:53 Uhr

2015, pp. 432 – 441 (#12)

Der in diesem Aufsatz beschriebene Fall legt die Vermutung nahe, dass die PTB bei der Zulassung der Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) anscheinend nicht sicherstellte, dass die vom WVZ-Rechner generierte zulässige Geschwindigkeitsbeschränkung auch tatsächlich für die Verkehrsteilnehmer sichtbar ist. Daher ist von einer Störung der WVZ mit einem Totalausfall der Anzeige und damit einer „Nichtanzeige“ der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – aus welchen Gründen auch immer – auszugehen. Der Betroffene wurde fälschlicherweise beschuldigt, zu schnell gefahren zu sein. Nach derzeitigem Stand ist bei derartigen Anlagen anscheinend generell nicht sichergestellt, dass die vom Anbindungsrechner der WVZ übertragene und in den Messfotos eingeblendete zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich von der WVZ erkennbar angezeigt wird.


Is the sign correct? – Speed measuring devices connected to variable message sign system
The case described in this report leads to the assumption that the PTB (National Metrology Institute of Germany) apparently did not entirely ensure, when approving a variable message sign (VMS) system, that the permissible speed limit generated by the system’s computer is actually visible to road users. For that reason, a fault in the VMS system with the total failure of the message sign and therefore the failure to display the permissible speed limit – for whatever reason – must be assumed. The person involved was falsely accused of exceeding the speed limit. According to the current state of technology, it cannot apparently be generally ensured with such systems that the permissible speed limit transmitted from the VMS computer and shown on the measuring photographs is actually displayed by the VMS in such a way that it can be recognised.


Zitat

Wiek, A.: Stimmt die Anzeige? − Geschwindigkeitsmessgeräte mit Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik (2015), pp. 432 – 441 (#12)

Inhaltsangabe

Der beschriebene Fall hat sich auf der A3 südlich von Köln ereignet, in einem Bereich, in dem parallel zur per Beschilderung angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h eine Wechselverkehrszeichenanlage (WZA) installiert ist. Die stationäre piezo-elektrische Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ TraffiStar S330 ist an die WZA angebunden und führt die zulässige Höchstgeschwindigkeit (und den Grenzwert) dynamisch nach.

Dem Fahrer des (nach Toleranzabzug) mit 121 km/h geblitzten Pkw wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h vorgeworfen, weil die WZA laut Protokoll zum Tatzeitpunkt 100 km/h anzeigte.

Im betroffenen Pkw war eine Dashcam installiert, auf deren Video zu erkennen ist, dass die WZA bei der Vorbeifahrt dunkel war und nicht die protokollierte Geschwindigkeit anzeigte. Das Video wurde nach eingehender Analyse (im Text detailliert beschrieben) als echt eingestuft.

Eine denkbare Erklärung ist, dass die Geschwindigkeitsmessanlage mit der WZA in der Weise (per Handshake) kommuniziert, dass nur der Sollwert abgefragt wird. Es wird jedoch anscheinend nicht sichergestellt, dass diese zulässige Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich angezeigt wird.

Unter dem Aktenzeichen 817 Owi 234/14 legte das AG Köln den Fall dadurch bei, dass es den Tatvorwurf auf die nachweisbare Übertretung um 1 km/h reduzierte.

Ergänzende Infos

Für Vergleich jeweils zweier aufeinanderfolgender Videostandbilder im gesamten Video bedarf es in AVIsynth nur einer einzigen Codezeile:

 Clip=DirectShowSource("SunP0053.avi")
 Subtract(clip.Trim(1,0), clip) # nämlich dieser

Die übergroße Wiedergabe der vergleichweisen banalen Ausgabe den Programms MediaInfo war nicht die Intention des Autors der entsprechende Passage.

Beiträge zum Thema im VuF

Weitere Infos zum Thema

Derselbe Fall wurde auch in DAR, Heft 12/2014, Seite 727-732 veröffentlicht.