Sicherheitsvorschriften in Europa – Auswirkungen auf die passive Sicherheit von MAN Lkw-Fahrerhäusern

Aus Colliseum
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2004, pp. 235 – 244 (#10)

Mit den in den letzten Jahren neu gewonnenen Erkenntnissen über die passive Sicherheit von Lkw-Fahrerhäusern, die bereits in der neuen TGA-Baureihe des Hauses MAN umgesetzt wurden, hat sich der Eindruck verfestigt, dass sowohl die Richtlinie ECE-R 29 als auch der VVFS 1994:22 Crash Test (Schwedentest) keinen wesentlichen Beitrag mehr zur Verbesserung der Sicherheit leisten können. Teilweise wirken sie sogar kontraproduktiv, da Verstärkungen erforderlich werden, die für das reale Unfallgeschehen ohne Relevanz sind.
Neue Regelungen müssen sich daher deutlich starker am realen Unfallgeschehen orientieren, um auch eine messbare Wirkung in der Unfallbilanz zu zeigen. Damit werden teilweise deutlich komplexere Crash Tests notwendig, deren Folge erhebliche Mehrkosten sein können, wenn nicht das heute bei allen namhaften Herstellern verfügbare Mittel der Crash Simulation als mögliche Methode der Zertifizierung sowohl vom Gesetzgeber als auch von den Prüfstellen verstärkt anerkannt wird. Selbstverständlich ist es dabei erforderlich, dass die Qualität der Berechnungen durch entsprechende Vergleiche mit ausgewählten Versuchen für die Prüfstellen, die entsprechend qualifizierte Mitarbeiter ausbilden müssen, transparent wird.


Zitat

Riebeck, L.; Guserle, S.: Sicherheitsvorschriften in Europa – Auswirkungen auf die passive Sicherheit von MAN Lkw-Fahrerhäusern. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 42 (2004), pp. 235 – 244 (#10)

Inhaltsangabe

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