Seitenschäden an Gefahrguttanks, Unfallerkenntnisse - Versagensarten - seitlicher Anfahrschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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*1978 [[TRRL Laboratory Report 788]]
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* ATZ Heft 01/1998 S. 8 [[Neue Möglichkeiten der Unfallsimulation durch optisch, ferngesteuerte Fahrzeugführung]]
* [[ATZ]] Heft 01/1998 S. 8 [[Neue Möglichkeiten der Unfallsimulation durch optisch, ferngesteuerte Fahrzeugführung]]





Version vom 23. Juni 2015, 08:36 Uhr

1991, p. 129 (#5)

Zitat

Podzuweit, U.: Seitenschäden an Gefahrguttanks, Unfallerkenntnisse - Versagensarten - seitlicher Anfahrschutz. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 29 (1991), pp. 129 - 135 (# 5)

Inhaltsangabe

Eine Auswertung der vom TÜV Bayern (der damals noch Unfallrekonstruktion im großen Stil betrieb) erfassten Unfälle mit Tankfahrzeugen. Die Fotossätze zu Unfällen mit Gefahrgut-Tankfahrzeugen wurden seit 1979 archiviert. Davon waren immerhin 82 Unfälle so gut dokumentiert, dass sie für die Untersuchung ausgewertet werden konnten. Unter diesen 82 Unfällen waren

  • 55 Unfälle mit seitlichem Umkippen
  • 27 andere Unfälle.

Von den 55 Unfällen mit seitlichem Umkippen waren

  • 24 Fahrzeuge mit zylindrischem Tank
  • 31 Fahrzeuge mit Koffertank

betroffen, obwohl Koffertanks zu diesem Zeitpunkt zehnmal häufiger gewesen sein sollen als zylindrische. Leider wird in der Untersuchung nicht zwischen Einzelfahrzeugen und Tanksattelzügen unterschieden. Dei Versagensursachen werden analysiert und nach neun verschiedenen Kategorien klassifiziert:

  • Direkte Schäden
    • Durstoß eines Dorns
    • Dorndurchstoß mit Aufreißen in Längsrichtung
    • "Schmieren" mit Aufreißen
    • Durchscheuern
  • Indirekte Schäden
    • großflächige Einbeulung mit Riss am Rand
    • Durchstoß der Tankwand von innen (z.B. durch eine Schwallwand)
    • Stoß auf den Boden mit Faltung der Seitenwand
    • Leckage durch erhöhter Innendruck infolge der Deformation
    • Abknicken des Tanks

Unter den verunfallten Fahrzeugen waren auch 6 mit sog. "Bauchbinde", also verstärkter Seitenwand. Bei diesen traten weniger Leckagen auf, sodass sich der Singehalt dieser deutschen Zusatzforderung zum ADR bestätigt.

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