Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte

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1994, p. 249 (#9)

Zitat

Großer, W.: Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), p. 249 (#9)

Inhaltsangabe

1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde verländert werden.

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