Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte: Unterschied zwischen den Versionen

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==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==
1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde verländert werden.
1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde verlängert werden.


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Version vom 30. August 2016, 18:04 Uhr

1994, p. 249 (#9)

Zitat

Großer, W.: Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), p. 249 (#9)

Inhaltsangabe

1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde verlängert werden.

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