Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (→Inhaltsangabe) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
==Inhaltsangabe== | ==Inhaltsangabe== | ||
1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde | 1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde verlängert werden. | ||
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF== | ==Weitere Beiträge zum Thema im VuF== |
Version vom 30. August 2016, 18:04 Uhr
1994, p. 249 (#9)
Zitat
Großer, W.: Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 32 (1994), p. 249 (#9)
Inhaltsangabe
1-Seiten-Kurzveröffentlichung. Gefordert wird, die Gelbphase einheitlich auf 4 Sekunden festzulegen bei zulässigen Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h. Für je 10 km/h mehr sollte die Gelblichtphase um eine weitere Sekunde verlängert werden.
Weitere Beiträge zum Thema im VuF
zu Rotlicht:
- 1982 #4 Abschätzen von Entfernung bei Rotlichtvergehen
- 1985 #1 Rotlichtverstöße – ein Gelbphasenproblem?
- 1994 #2 Zur Problematik der Rotlichtüberwachung
- 1994 #9 Rotlichtverstöße - Neue Gesichtspunkte
- 1995 #3 Rotlichtüberwachung und Rotlichtverstoß