Patent: Verfahren zum Ermitteln einer Fahrgeschwindigkeit eines einspurigen Fahrzeugs und einspuriges Fahrzeug

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Mit der Patentschrift 1020120161085 haben Mitarbeiter der Arbeitsgruppe 1.31 (Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte) der PTB ein Verfahren zur Messung der Fahrgeschwindigkeit eines Motorrads bei Schräglage eingereicht. Der Hauptanspruch besteht darin, den effektiven Abrollradius aus dem Rollwinkel zu berechnen (bzw. in einer Tabelle nachzuschlagen), und diesen effektiven Abrollradius zu verwenden, um von der Drehgeschwindigkeit eines der Räder auf die Fahrgeschwindigkeit des Motorrades zu gelangen.

Ein Unteranspruch bezieht sich darauf, die Schräglage aus den unterschiedlichen Drehzahlen von Vorder- und Hinterrad zu ermitteln, wie in Einfluss einer Motorrad-Schräglage auf polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen mit Videonachfahrsystemen beschrieben.

Kommentar

Es ist einerseits erstaunlich, dass es gelingt, sich einen seit langem bekannten physikalischen Zusammenhang (siehe etwa Cossalter S. 109) patentieren zu lassen.

Andererseits erscheint es fragwürdig, wenn die mit der Zulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten befasste Behörde mit der Anmeldung entsprechender Patente selbst zum Marktteilnehmer wird. Womit nicht gemeint ist, dass die PTB nun selbst ProViDa-Motorräder zu bauen beabsichtigt, sondern durch Lizenzgebühren an deren Produktion mitverdienen möchte.

Das bereits erteilte Patent wurde am 07.07.2020 aufgrund eines Einspruchs widerrufen.

Siehe auch