Patent: Verfahren zum Ermitteln einer Fahrgeschwindigkeit eines einspurigen Fahrzeugs und einspuriges Fahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der Patentschrift {{Patentschrift|DE102012016108B4}} haben Mitarbeiter der Arbeitgruppe 1.31 (Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte) der PTB ein Verfahren zur Messung der Fahrgeschwindigkeit eines Motorrads bei Schräglage eingereicht. Der Hauptanspruch besteht darin, den effektiven Abrollradius aus dem Rollwinkel zu berechnen (bzw. in einer Tabelle nachzuschlagen), und diesen effektiven Abrollradius zu verwenden, um von der Drehgeschwindigkeit eines der Räder auf die Fahrgeschwindigkeit des Motorrades zu gelangen.
Mit der Patentschrift {{Patentschrift|DE102012016108B4}} haben Mitarbeiter der Arbeitsgruppe 1.31 (Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte) der [[PTB]] ein Verfahren zur Messung der Fahrgeschwindigkeit eines Motorrads bei Schräglage eingereicht. Der Hauptanspruch besteht darin, den effektiven Abrollradius aus dem Rollwinkel zu berechnen (bzw. in einer Tabelle nachzuschlagen), und diesen effektiven Abrollradius zu verwenden, um von der Drehgeschwindigkeit eines der Räder auf die Fahrgeschwindigkeit des Motorrades zu gelangen.


Ein Unteranspruch bezieht sich darauf, die Schräglage aus den unterschiedlichen Drehzahlen von Vorder- und Hinterrad zu ermitteln, wie in [[Einfluss einer Motorrad-Schr%C3%A4glage auf polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen mit Videonachfahrsystemen]] beschrieben.
Ein Unteranspruch bezieht sich darauf, die Schräglage aus den unterschiedlichen Drehzahlen von Vorder- und Hinterrad zu ermitteln, wie in [[Einfluss einer Motorrad-Schr%C3%A4glage auf polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen mit Videonachfahrsystemen]] beschrieben.


==Kommentar==
==Kommentar==
Es ist einerseits erstaunlich, dass es gelingt, sich einen seit langen bekannten physikalischen Zusammenhang (siehe etwa [http://books.google.de/books?id=rJTQxITnkbgC&pg=PA109&dq=cossalter+%22angle+and+kinematic+steering%22&hl=de&ei=Wj2VTuX7KciOswaP_M3HBQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CC0Q6AEwAA#v=onepage&q&f=false Cossalter S. 109]) patentieren zu lassen.
Es ist einerseits erstaunlich, dass es gelingt, sich einen seit langem bekannten physikalischen Zusammenhang (siehe etwa [http://books.google.de/books?id=rJTQxITnkbgC&pg=PA109&dq=cossalter+%22angle+and+kinematic+steering%22&hl=de&ei=Wj2VTuX7KciOswaP_M3HBQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CC0Q6AEwAA#v=onepage&q&f=false Cossalter S. 109]) patentieren zu lassen.


Andererseits erscheint es fragwürdig, wenn die mit der Zulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten befasste Behörde mit der Anmeldung entsprechender Patente selbst zum Marktteilnehmer wird. Womit nicht gemeint ist, dass die PTB nun selbst ProViDa-Motorräder zu bauen beabsichtigt, sondern durch Linzenzgebühren an deren Produktion mitverdienen möchte.
Andererseits erscheint es fragwürdig, wenn die mit der Zulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten befasste Behörde mit der Anmeldung entsprechender Patente selbst zum Marktteilnehmer wird. Womit nicht gemeint ist, dass die PTB nun selbst ProViDa-Motorräder zu bauen beabsichtigt, sondern durch Lizenzgebühren an deren Produktion mitverdienen möchte.


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 16. Dezember 2016, 18:48 Uhr

Mit der Patentschrift DE102012016108B4 haben Mitarbeiter der Arbeitsgruppe 1.31 (Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte) der PTB ein Verfahren zur Messung der Fahrgeschwindigkeit eines Motorrads bei Schräglage eingereicht. Der Hauptanspruch besteht darin, den effektiven Abrollradius aus dem Rollwinkel zu berechnen (bzw. in einer Tabelle nachzuschlagen), und diesen effektiven Abrollradius zu verwenden, um von der Drehgeschwindigkeit eines der Räder auf die Fahrgeschwindigkeit des Motorrades zu gelangen.

Ein Unteranspruch bezieht sich darauf, die Schräglage aus den unterschiedlichen Drehzahlen von Vorder- und Hinterrad zu ermitteln, wie in Einfluss einer Motorrad-Schräglage auf polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen mit Videonachfahrsystemen beschrieben.

Kommentar

Es ist einerseits erstaunlich, dass es gelingt, sich einen seit langem bekannten physikalischen Zusammenhang (siehe etwa Cossalter S. 109) patentieren zu lassen.

Andererseits erscheint es fragwürdig, wenn die mit der Zulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten befasste Behörde mit der Anmeldung entsprechender Patente selbst zum Marktteilnehmer wird. Womit nicht gemeint ist, dass die PTB nun selbst ProViDa-Motorräder zu bauen beabsichtigt, sondern durch Lizenzgebühren an deren Produktion mitverdienen möchte.

Siehe auch