Leergewicht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Motorrad-Leergewicht==
==Motorrad-Leergewicht==
[[Kategorie: KOM]]
[[Kategorie: Lkw]]
[[Kategorie: Motorrad]]
[[Kategorie: Nutzfahrzeug]]
[[Kategorie: Pkw]]
[[Kategorie: Zweirad]]

Version vom 12. Juni 2007, 23:01 Uhr

Pkw-Leergewicht

Die Angaben des Leergewichts bei Pkw unterscheiden sich im Hinblick auf die Zulassung:

  • Zulassung nach EG: das Leergewicht des Pkw beinhaltet das Fahrergewicht von 75 kg (eigentlich 68 kg für den Fahrer und 7 kg für Gepäck)
  • Zulassung national nach StVZO: das Leergewicht des Pkws ohne Fahrer


Ob ein Fahrzeug national (StVZO) oder nach EG zugelassen wurde, kann man am Fabrikschild des Fahrzeugs erkennen. Bei EG-Zulassung findet sich hier eine EG-Betriebserlaubnis-Nr., z.B. in der Form e1*98/14*0010*07 o.ä.


Fahrzeuge, die national (also nach StVZO) zugelassen wurden, weisen ggf. einen Verweis auf dem Typenschild auf die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) in der Form ABE: D186 oder ABE: D186/1 (hier: für Golf II, Typ: 19E) auf. Mitte der 90er Jahre gab es Fahrzeuge (z.B. 3er BMW E36), die sowohl national als auch nach EG zugelassen wurden. Die Fahrzeuge waren baugleich, unterschieden sich aber in der Leergewichtsangabe (um 75 kg = 68 kg für den Fahrer und 7 kg für Gepäck) und der amtlichen Typenbezeichnung.

In den neuen Zulassungspapieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1 = ehem. Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 2 = ehem. Kfz-Brief) ist angegeben, ob das Fahrzeug einer ABE oder einer EG entspricht. Hersteller- und Typschlüssel-Nummern sind ähnlich zu denen im alten Kfz-Schein.

Zum Trägheitsmoment von Pkws findet man hier mehr.

Lkw-Leergewicht

Motorrad-Leergewicht