JVEG

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 zu finden.

Weitere Infos zum Thema

Beiträge zum Thema im VuF