JVEG
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JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 zu finden. Das JVEG hat das ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) mit Wirkung vom 1. Juli 2004 abgelöst. Änderungen (Einstufungen der Honorargruppen) sind zum 1. August 2013 im Rahmen des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ in Kraft getreten.
Weitere Infos zum Thema
- JVEG - Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz - Kommentar
- wikipedia - JVEG
- http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
- wikipedia - ZSEG
- Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG
- Gerichtskostengesetz (GKG) mit Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG)
Beiträge zum Thema im VuF
- 1979 #7 Entschädigung von Zeugen und SV (ZSEG)
- 1983 #10 Zur Verfassungswidrigkeit und Reformbedürftigkeit des ZSEG (Nach dem Stand vom 1.9.1983)
- 1991 #9 Genug mit dem Opfer
- 2006 #2 Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG
- 2008 #2 Pro schadenhöhenabhängiges und contra aufwandsabhängiges Sachverständigenhonorar