Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG
2006, p. 52 (#2)
Seit 1. 7. 2004 gilt das neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG. Aus Sicht der Anwendungspraxis kann daher bereits Stellung genommen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über Grundlagen der Sachverständigenvergütung, insbesondere in gerichtlichen Verfahren. In weiteren Beiträgen, die in loser Folge erscheinen, soll auch auf Lösungsvorschläge bei Abrechnungsproblemen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung eingegangen werden.
Zitat
Dröfke, I.: Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 44 (2006), pp. 52 – 57 (# 2).
Inhaltsangabe
Seit 1. 7. 2004 gilt das neue Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG und löst das ZSEG (davor: ZuSEG) ab. Aus Sicht der Anwendungspraxis kann daher bereits Stellung genommen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über Grundlagen der Sachverständigenvergütung, insbesondere in gerichtlichen Verfahren. In weiteren Beiträgen, die in loser Folge erscheinen, soll auch auf Lösungsvorschläge bei Abrechnungsproblemen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung eingegangen werden.
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Weitere Infos zum Thema
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- Meyer, P., Höver, A., Bach, W.: Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG
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