JVEG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 13: Zeile 13:
==Beiträge zum Thema im VuF==
==Beiträge zum Thema im VuF==
* 1979 #7 [[Entschädigung von Zeugen und SV (ZSEG)]]
* 1979 #7 [[Entschädigung von Zeugen und SV (ZSEG)]]
* 1983 #10 [[Zur Verfassungswidrigkeit und Reformbedürftigkeit des ZSEG (Nach dem Stand vom 1.9.1983)]]
* 1991 #9 [[Genug mit dem Opfer]]
* 1991 #9 [[Genug mit dem Opfer]]
* 2006 #2 [[Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG]]
* 2006 #2 [[Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG]]

Aktuelle Version vom 25. Juli 2017, 10:37 Uhr

JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 zu finden. Das JVEG hat das ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) mit Wirkung vom 1. Juli 2004 abgelöst. Änderungen (Einstufungen der Honorargruppen) sind zum 1. August 2013 im Rahmen des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ in Kraft getreten.

Weitere Infos zum Thema

Beiträge zum Thema im VuF