JVEG: Unterschied zwischen den Versionen

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JVEG - '''J'''ustiz'''v'''ergütungs- und -'''e'''ntschädigungs'''g'''esetz
JVEG - '''J'''ustiz'''v'''ergütungs- und -'''e'''ntschädigungs'''g'''esetz


Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in [http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html Anlage 1 zu § 9 Abs. 1] zu finden.
Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in [http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html Anlage 1 zu § 9 Abs. 1] zu finden. Das JVEG hat das ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) mit Wirkung vom 1. Juli 2004 abgelöst. Änderungen (Einstufungen der Honorargruppen) sind zum 1. August 2013 im Rahmen des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ in Kraft getreten.


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==
* [[JVEG - Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz - Kommentar]]
* [[JVEG - Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz - Kommentar]]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Justizverg%C3%BCtungs-_und_-entsch%C3%A4digungsgesetz wikipedia]
* [[wikipedia:de:Justizvergütungs-_und_-entschädigungsgesetz| wikipedia - JVEG]]
* http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
* http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
* [[wikipedia:de:Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen| wikipedia - ZSEG]]
* [[Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG]]
* [[Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG]]
* [[Gerichtskostengesetz (GKG) mit Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG)]]
* [[Gerichtskostengesetz (GKG) mit Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG)]]


==Beiträge zum Thema im VuF==
==Beiträge zum Thema im VuF==
* [[Entschädigung von Zeugen und SV (ZSEG)]]
* 1979 #7 [[Entschädigung von Zeugen und SV (ZSEG)]]
* [[Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG]]. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 44 (2006), pp. 52 - 57 (# 2).
* 1983 #10 [[Zur Verfassungswidrigkeit und Reformbedürftigkeit des ZSEG (Nach dem Stand vom 1.9.1983)]]
* [[Pro schadenhöhenabhängiges und contra aufwandsabhängiges Sachverständigenhonorar]]. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008) pp. 65 – 68 (#2).
* 1991 #9 [[Genug mit dem Opfer]]
* 2006 #2 [[Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG]]
* 2008 #2 [[Pro schadenhöhenabhängiges und contra aufwandsabhängiges Sachverständigenhonorar]]


[[Kategorie: Juristik]]
[[Kategorie: Juristik]]
[[Kategorie: Honorar]]
[[Kategorie: Honorar]]

Aktuelle Version vom 25. Juli 2017, 10:37 Uhr

JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 zu finden. Das JVEG hat das ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) mit Wirkung vom 1. Juli 2004 abgelöst. Änderungen (Einstufungen der Honorargruppen) sind zum 1. August 2013 im Rahmen des „Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes“ in Kraft getreten.

Weitere Infos zum Thema

Beiträge zum Thema im VuF