Erweiterte Vermeidbarkeitsbetrachtung: Der Aufmerkpunkt

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2007, p. 39 (#2) – Download bei Vieweg

Zitat

Winninghoff, M.: Erweiterte Vermeidbarkeitsbetrachtung: Der Aufmerkpunkt. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 235 – 238 #9

Inhaltsangabe

Die durch Beschilderung angeordnete Höchstgeschwindigkeit (also z.B. 50 km/h innerorts) ist nicht immer die zulässig, sondern ggf. der Situation entsprechend herabzusetzen. Der Unfallanalytiker geht das Problem in Zweifelsfällen (z.B. ältere Kinder auf dem Gehweg) meist derart an, das er die Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit errechnet, also diejenige Geschwindigkeit, bei deren Einhaltung der Unfall soeben vermieden worden wäre.

Der Aufsatz beschäftigt sich mit dem vorgelagerten Problem, dass das Fahrzeug zuvor auf diese Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit heruntergebremst werden muss, bzw. letztlich mit der Frage, ob dies überhaupt möglich war. Der Autor schlägt eine konkrete Vorgehensweise vor, die er anhand von Weg-Zeit-Diagrammen erläutert. Der im Titel angesprochene "Aufmerkpunkt" soll derjenige Punkt sein, an dem der Autofahrer die potenzielle Gefahr erstmals wahrnimmt und (nach Verstreichen seiner Reaktionszeit) die Geschwindigkeit mit einer Angleichsbremsung auf die Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit herabsetzen kann.

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