Erweiterte Vermeidbarkeitsbetrachtung: Der Aufmerkpunkt

Aus Colliseum
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2007, p. 235 (#9)

Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls umfasst nicht nur die Analyse der Kollision und der Situation, aus der sich der Unfall entwickelt hat, sondern auch eine Vermeidbarkeitsbetrachtung. Erst damit können Juristen einschätzen, wer den Unfall zu verantworten hat. In diesem Beitrag werden spezielle Vermeidbarkeitsbetrachtungen bei Unfällen mit besonders schutzbedürftigen Personen - Kinder und Senioren - beleuchtet und die um den Aufmerkpunkt erweiterte Vermeidbarkeit eingeführt.

Zitat

Winninghoff, M.: Erweiterte Vermeidbarkeitsbetrachtung: Der Aufmerkpunkt. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 45 (2007), pp. 235 – 238 (#9)

Inhaltsangabe

Die durch Beschilderung angeordnete Höchstgeschwindigkeit (also z.B. 50 km/h innerorts) ist nicht immer die zulässige, sondern ggf. der Situation entsprechend herabzusetzen. Der Unfallanalytiker geht das Problem in Zweifelsfällen (z.B. ältere Kinder auf dem Gehweg) meist derart an, dass er die Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit errechnet, also diejenige Geschwindigkeit, bei deren Einhaltung der Unfall soeben vermieden worden wäre.

Der Aufsatz beschäftigt sich mit dem vorgelagerten Problem, dass das Fahrzeug zuvor auf diese Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit heruntergebremst werden muss, bzw. letztlich mit der Frage, ob dies überhaupt möglich war. Der Autor schlägt eine konkrete Vorgehensweise vor, die er anhand von Weg-Zeit-Diagrammen erläutert. Der im Titel angesprochene "Aufmerkpunkt" soll derjenige Punkt sein, an dem der Autofahrer die potenzielle Gefahr erstmals wahrnimmt und (nach Verstreichen seiner Reaktionszeit) die Geschwindigkeit mit einer Angleichsbremsung auf die Vermeidbarkeitsgeschwindigkeit herabsetzen kann.

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