Das Vermessungsprotokoll – richtig gelesen?: Unterschied zwischen den Versionen
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Im beschriebenen Fall hatte das Fahrzeug einen Anstoß vorne links erfahren im Seitenbereich vor dem Radlauf, wobei das linke Vorderrad eventuell mit angestoßen wurde. Im Achsmessprotokoll war das linke Vorderrad außerhalb der Spurtoleranz; allerdings wies das rechte Vorderrad einen ähnlichen Spurfehler auf. Der Versicherer hatte die Regulierung des Schadens mit der Begründung abgelehnt, die Fehlstellung des stoßabgewandten Vorderrads zeige, dass die Fehlstellung des stoßzugewandten Rades nicht unfallbedingt sei. | |||
Der Autor zeigt, das sich die Vorspur an der Vorderachse nicht ohne zusätzliche Annahmen auf die Vorspuren der einzelnen Vorderräder aufteilen lässt und dass es für die zweifelsfreie Diagnose nicht genügt, schlicht das Lenkrad "in Geradeausstellung" zu drehen. | |||
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Version vom 5. Juli 2010, 16:58 Uhr
2010, p. 238 (#8) pp. 241 – Download bei Vieweg
Welche Schlüsse kann beziehungsweise darf man aus einem Achsvermessungsprotokoll ziehen? Anhand eines konkreten Gutachtenfalles, der im Ingenieurbüro Wiek in Rösrath-Forsbach bearbeitet wurde, erläutert der Autor die Aussagekraft der gemessenen und protokollierten Werte.
Zitat
Wiek, A.: Das Vermessungsprotokoll – richtig gelesen? Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 48 (2010), pp. 238 – 241 (#8)
Inhaltsangabe
Im beschriebenen Fall hatte das Fahrzeug einen Anstoß vorne links erfahren im Seitenbereich vor dem Radlauf, wobei das linke Vorderrad eventuell mit angestoßen wurde. Im Achsmessprotokoll war das linke Vorderrad außerhalb der Spurtoleranz; allerdings wies das rechte Vorderrad einen ähnlichen Spurfehler auf. Der Versicherer hatte die Regulierung des Schadens mit der Begründung abgelehnt, die Fehlstellung des stoßabgewandten Vorderrads zeige, dass die Fehlstellung des stoßzugewandten Rades nicht unfallbedingt sei.
Der Autor zeigt, das sich die Vorspur an der Vorderachse nicht ohne zusätzliche Annahmen auf die Vorspuren der einzelnen Vorderräder aufteilen lässt und dass es für die zweifelsfreie Diagnose nicht genügt, schlicht das Lenkrad "in Geradeausstellung" zu drehen.