Augenblicksversagen

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Instantaneous Human Failure

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Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Ein Augenblicksversagen wird auch als leichte Fahrlässigkeit betrachtet.[1]
Oft wird in Bußgeldverfahren versucht, mit einem Augenblicksversagen zu argumentieren, um ein Fahrverbot zu verhindern.

Siehe auch

Einzelnachweise