Augenblicksversagen

Aus Colliseum
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Instantaneous Human Failure

Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.


Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Ein Augenblicksversagen wird auch als »leichte Fahrlässigkeit« (Verschuldensstufe) betrachtet und liegt unter der der »groben Fahrlässigkeit«.[1] [2]
Oft wird in Bußgeldverfahren versucht, mit einem Augenblicksversagen zu argumentieren, um ein Fahrverbot zu verhindern. Bei mehreren Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg kann eine solche Begründung allerdings ins Leere laufen.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise