Außergewöhnliche Fußgängerunfälle – Möglichkeiten und Grenzen der Rekonstruktion: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K (→Inhaltsangabe) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
==Inhaltsangabe== | ==Inhaltsangabe== | ||
Im Artikel | Im Artikel werden spezielle Tatbestände wie Mord und Totschlag (§ 266 StGB) in Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen beleuchtet. Daneben werden außergewöhnliche Fußgängerunfälle (Fußgänger auf der Bundesautobahn, Unfallflucht mit Lkw nach Fußgängerunfall, Fußgänger im Sichtschatten eines Lkw mit überrollen) vorgestellt und die Möglichkeiten und Grenzen deren Rekonstruktion aufgezeigt. Am Rande wird die automatisierte Vermessung von Unfallstellen mit der Totalstation Leica TPS 1200 gezeigt. Der Artikel ist die Kurzfassung eines Vortrages zur [[VKU-Konferenzen | VKU-Konferenz]] im Dezember 2007. | ||
==Beiträge zum Thema im VuF== | ==Beiträge zum Thema im VuF== |
Version vom 9. April 2009, 12:11 Uhr
2009 p. 131 (#4) pp. 137 – Download bei Vieweg
Zitat
Rauscher, H.: Außergewöhnliche Fußgängerunfälle – Möglichkeiten und Grenzen der Rekonstruktion. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 49 (2009) pp. 131 – 137 (#4).
Inhaltsangabe
Im Artikel werden spezielle Tatbestände wie Mord und Totschlag (§ 266 StGB) in Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen beleuchtet. Daneben werden außergewöhnliche Fußgängerunfälle (Fußgänger auf der Bundesautobahn, Unfallflucht mit Lkw nach Fußgängerunfall, Fußgänger im Sichtschatten eines Lkw mit überrollen) vorgestellt und die Möglichkeiten und Grenzen deren Rekonstruktion aufgezeigt. Am Rande wird die automatisierte Vermessung von Unfallstellen mit der Totalstation Leica TPS 1200 gezeigt. Der Artikel ist die Kurzfassung eines Vortrages zur VKU-Konferenz im Dezember 2007.