Außergewöhnliche Fußgängerunfälle – Möglichkeiten und Grenzen der Rekonstruktion

Aus Colliseum
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2009, pp. 131 – 137 (#4)

Nicht immer sind als Unfälle bezeichnete Ereignisse tatsächlich Unfälle. In manchen Fällen soll eine Straftat verdeckt werden. In anderen Fällen ist der Unfallablauf so außergewöhnlich, dass der Sachverständige auf nahezu keine Rekonstruktionsparameter zurückgreifen kann. Im Rahmen dieses Aufsatzes werden besondere Fussgängerunfälle betrachtet, deren Problematik und Konstruktion vom Autor aufgezeigt werden. Dabei werden auch die Möglichkeiten und Grenzen der Rekonstruktion entsprechender Spezialfälle untersucht.


Unusual pedestrian accidents - possibilities and limitations of reconstruction
Not all events that are called accidents are in fact accidents. In some cases, the aim is to conceal a crime. In other cases, the accident is so unusual that the accident investigator has no reconstruction parameters to refer to. This report looks at special pedestrian accidents that were submitted for examination by engineering consultants. The article also examines the possibilities and limitations of the reconstruction of such special cases.

Zitat

Rauscher, H.: Außergewöhnliche Fußgängerunfälle – Möglichkeiten und Grenzen der Rekonstruktion. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 47 (2009), pp. 131 – 137 (#4).

Inhaltsangabe

Im Artikel werden spezielle Tatbestände wie Mord und Totschlag (§ 266 StGB) in Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen beleuchtet. Daneben werden außergewöhnliche Fußgängerunfälle (Fußgänger auf der Bundesautobahn, Unfallflucht mit Lkw nach Fußgängerunfall, Fußgänger im Sichtschatten eines Lkw mit überrollen) vorgestellt und die Möglichkeiten und Grenzen deren Rekonstruktion aufgezeigt. Am Rande wird die automatisierte Vermessung von Unfallstellen mit der Totalstation Leica TPS 1200 gezeigt. Der Artikel ist die Kurzfassung eines Vortrages zur VKU-Konferenz im Dezember 2007.

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