Anfordern von Digitalfotos

Aus Colliseum
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Fotos von der Unfallaufnahme der Polizei

Insbesondere nach schweren Unfällen schießen die Polizeibeamten i.d.R. Fotos, die heutzutage ausnahmslos digtal sind. Diese Fotos werden seit etwa 2010 dauerhaft gespeichert und können bei Bedarf bei der Unfallsachbearbeitung der Polizei angefordert werden. An öbuv Sachverständige werden die Fotos im Regelfall problemlos übermittelt; nur in wenigen Fällen holt sich der Sachbearbeiter sicherheitshalber vorab die Erlaubnis der Staatsanwaltschaft.

Meist werden größere Datenmengen nicht gemailt, sondern auf Datenträger (CD/DVD) versendet. Unter Umständen muss dazu vorab ein Datenträger samt Rückumschlag übermittelt werden.

Die konkrete Vorgehensweise ist von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich, teilweise auch vom Land-/Stadtkreis abhängig. In Bayern werden pro Bilddatei 4 € in Rechnung gestellt, jedoch maximal 100 €.

Verkehrsmesstechnikfotos

In vielen Fällen sind auch Verkehrsmesseinrichtungen heutzutage mit Digitalkameras ausgestattet. Auch hier übermitteln viele Bußgeldstellen die Dateien auf Anfrage an gerichtlich oder öffentlich bestellte Sachverständige.

Unfallaufnahme durch einen Sachverständigen

Wurde der Unfall durch einen Sachverständigen aufgenommen, so versteht es sich von selbst, dass diese einem anderweitig tätigen Sachverständigen (etwa im Zivilverfahren) zur Verfügung gestellt werden.

Fotos aus Schadengutachten

Die Fotos im Schadengutachten dienen der Beweissicherung und sind dementsprechend für ein etwaiges Zivilverfahren zur Verfügung zu stellen. Sofern dafür Kosten anfallen, sind diese nach dem Beibringungsgrundsatz von der jeweiligen Partei zu tragen, auch wenn sie – zur vereinfachung des Prozederes – vom Unfallsachverständigen direkt beim Schadengutachter angefordert wurden.