Augenblicksversagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. November 2018, 20:14 Uhr
Instantaneous Human Failure
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Von einem Augenblicksversagen spricht man, wenn ein ansonsten konzentriert agierender Mensch für eine sehr kurze Zeitspanne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unwillentlich außer Acht lässt. Ein Augenblicksversagen wird auch als »leichte Fahrlässigkeit« (Verschuldensstufe) betrachtet und liegt unter der der »groben Fahrlässigkeit«.[1] [2]
Oft wird in Bußgeldverfahren versucht, mit einem Augenblicksversagen zu argumentieren, um ein Fahrverbot zu verhindern.
Siehe auch
- Augenblicksversagen
- Gerichtsentscheidungen: https://verkehrslexikon.de/Module/FVAVGeschwindigkeit.php
- https://verkehrslexikon.de/Module/Fahrverbot_und_Augenblicksversagen.php