JVEG: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Mai 2015, 20:58 Uhr
JVEG - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Auf Basis des JVEG werden u.a. auch die Leistungen von Sachverständigen am Gericht vergütet. Die Honorargruppen sind in Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 zu finden.
Weitere Infos zum Thema
- JVEG - Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz - Kommentar
- wikipedia
- http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
- Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG
- Gerichtskostengesetz (GKG) mit Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG)
Beiträge zum Thema im VuF
- Entschädigung von Zeugen und SV (ZSEG)
- Vergütungsansprüche des gerichtlichen Sachverständigen nach der Neuregelung des JVEG. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 44 (2006), pp. 52 - 57 (# 2).
- Pro schadenhöhenabhängiges und contra aufwandsabhängiges Sachverständigenhonorar. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 46 (2008) pp. 65 – 68 (#2).