Kompatibilität - eine Möglichkeit der Verifizierung von Anknüpfungsbedingungen bei Straßenverkehrsunfällen

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2006, p. 35 (#2)

Die Begriffe "Kompatibilität" und "Plausibilität" werden von Sachverständigen und Juristen bei der Verkehrsunfallrekonstruktion uneinheitlich verwendet. Es ist notwendig, Kompatibilität neu zu betrachten, um eine dem Unfallgeschehen adäquate Differenzierung vornehmen zu können. Auch sollten Verfahren zur Quantifizierung von Wahrscheinlichkeiten bei sachverständigen Aussagen entwickelt werden.


Zitat

Kramer, F.; Brösdorf, K.; Leithold, L.; Jakubasch, K.: Kompatibilität - eine Möglichkeit der Verifizierung von Anknüpfungsbedingungen bei Straßenverkehrsunfällen. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 44 (2006), pp. 35 – 42 (#2)

Inhaltsangabe

Die Autoren schlagen vor, die Begriffe "Kompatibilität" und "Plausibilität", wie von Weber eingeführt, unter dem Begriff "Kompatibilität" zusammenzuführen und in die Unterkategorien

  • geometrische Kompatibilität
  • energetische Kompatibilität
  • räumliche Kompatibilität
  • zeitliche Kompatibilität
  • biomechanische Kompatibilität

aufzuteilen. Die Bewertung in diesen Einzelkategorien soll dann mithilfe von Wichtungsfaktoren zu einem Gesamtwert zusammengefasst werden, der im Bereich 0 < Kompatibilität < 1 liegt. Diese gewichtete Kompatibilität soll dann die klassische duale Logik der gerichtlichen Bewertung (geht / geht nicht) ablösen.

Kommentar

Der Vorschlag mutet reichlich akademisch an. Es ist schwer vorstellbar, dass sich Juristen, gerade beim heiklen Thema "Versicherungsbetrug" auf solch mathematische Experimente einlassen. Zudem ist zu fragen, warum der gefestigte Begriff "Plausibilität" - so problematisch er auch sein mag - nun wieder abgeschafft werden soll. --Whugemann 12:57, 16. Feb 2006 (CET)

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