ECE-R 108
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In der ECE-R 108 werden die allgemeinen Anforderungen an die Runderneuerung von PKW-Reifen definiert. Die ECE-R 108 findet man hier. In der ECE-R 108 werden speziell die Anforderungen an PKW-Reifen bei der Runderneuerung benannt. Nach dieser Regelung muss sich ein Runderneuerer zertifizieren lassen, um eine Typgenehmigung für seine PKW-Reifen (-Produktion) zu erlangen. Er tritt danach als Hersteller in den Markt, da seine Produkte technisch gesehen (lt. dieser Norm) dem gleichwertigen Neureifen gleichzustellen sind.
Weitere Infos zum Thema im VuF
Weitere Infos zum Thema
- Reifenwissen (Continental)
- Bandag-Runderneuerungsverfahren
- Runderneuerungsverfahren
- Richtlinie für die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen (VkBl. Februar 2001 bzw. auch unter §36 StVZO Rz. 6)