Der Blitzeinschlag in Personenkraftwagen

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1981, pp. 99 – 106 (#3); Der Maschinenschaden

Zitat

Danner, M.; Welther, I.: Der Blitzeinschlag in Personenkraftwagen. Der Maschinenschaden 54 (1981), pp. 99 – 106, Heft 3.

Inhaltsangabe

Erläuterungen des AZT zur Gewitter- und Blitzentstehung, der dabei entstehenden Gefahren für Leib und Leben sowie der Auswirkungen auf Fahrzeuge – speziell auf Reifen – nach Blitzschlag. Die Laborversuche wurden im Hochspannungslabor des Lehrstuhls für Hochspannungs- und Anlagentechnik der TU München durchgeführt.

Die Reifenuntersuchungen und Defektanalysen wurden durch die Continental Gummiwerke AG in Hannover vorgenommen. Der Artikel enthält auch einige schöne Schadensfotos von Reifen nach Blitzeinschlag.

Kommentar

Von Versicherern wird in Versicherungsverträgen in der Regel unterschieden in direkten Blitzschlag und indirekten Blitzschlag. Solange keine Erweiterung des Versicherungsvertrags besteht, wird üblicherweise nur der direkte Blitzschlag versichert. Dieser wird sinngemäß definiert als unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen.

  • Beim direkten Blitzschlag sieht man normalerweise die Eintrittspuren des Blitzes (an Karosse, Antenne o.ä.) sowie die Austrittsspuren (an Reifen) in Form von Brandspuren oder Brandflecken. Reifen können durch Blitzschlag luftleer werden. Schäden durch direkten Blitzschlag sind i.d.R. gedeckt.
  • Beim indirekten Blitzschlag (also der Entladung in der Nähe des Objekts) kommt es häufig zur Zerstörung von (teuren) elektronischen Bauteilen (z.B. Steuergeräten) ohne dass Ein-/Austrittsspuren des Blitzes am Fahrzeug sichtbar sind. Diese Schäden sind – natürlich in Abhängigkeit des konkreten Versicherungsvertrags – häufig nicht gedeckt.

YouTube-Video Blitzeinschlag Pkw

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