Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als „anerkannt von FIEA und dem BVSK“: Unterschied zwischen den Versionen

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1985, p. 62 (#2)  
1985, p. 62 (#2)  
==Zitat==  
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[[Jessnitzer, K.]] Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als von FIEA und dem BVSK“
[[Jessnitzer, K.]]: Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von [[FIEA]] und dem [[BVSK]]«. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 23 (1985), pp. 62 – ?? (#2)


==Inhaltsangabe==
==Inhaltsangabe==


==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==  
==Weitere Beiträge zum Thema im VuF==
* 1982 #10 [[Die Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeug-SV als „anerkannt von der FIEA und dem BVSK“]]
* 1986 #11 [[Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von der FIEA und dem BVSK« - die Geschichte eines langwierigen Prozesses]]


==Weitere Infos zum Thema==
==Weitere Infos zum Thema==


[[Kategorie:Juristik]]
[[Kategorie:Juristik]]

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2017, 15:35 Uhr

1985, p. 62 (#2)

Zitat

Jessnitzer, K.: Zur Zulässigkeit der Bezeichnung eines Kraftfahrzeugsachverständigen als »anerkannt von FIEA und dem BVSK«. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 23 (1985), pp. 62 – ?? (#2)

Inhaltsangabe

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